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Diese Situation ergibt eine längere und eingehende Beratung im
Kreisrat. Nach Lage des Falles bleibt nach einmütiger Meinung nichts
anderes übrig, als die entstehenden Mehrkosten durch einen Zuschuß
des Landkreises abzufangen. Man prüft in der Beratung auch die Mög
lichkeit, inwieweit man durch einen solchen Zuschuß den Gestellungs
vertrag zeitlich fixieren kann. Man will aber doch von speziellen Be
dingungen möglichst Abstand nehmen. In der heutigen Sitzung soll auch
noch keine endgültige Entscheidung getroffen werden; aber der Vor
sitzende soll ermächtigt sein, in den Verhandlungen dieser Tage doch
gewisse Verbindlichkeiten einzugehen, damit ein erfolgreicher Ab
schluß der Grunderwerbsverhandlungen erfolgen kann.
Es wird einstimmig
beschlossen:
die Verwaltung zu diesbezüglichen Verhandlungen zu bevollmächtigen,
wobei auch Beitragsverpflichtungen bis zu höchstens 58.000,— DM ein
gegangen werden können.
§ 25
Niederschriften.
Die Niederschriften über die Kreisratssitzungen am 30. Mai 1963
und 28. Juni 1963 und über die KreistagsSitzung am 11. Juli 1963 wer
den bekanntgegeben. Zu § 33 der Kreisratssitzung vom 30. Mai 1963
wird Verwaltungsseits bemerkt, daß der Bewerber Moll einen Stellen
antritt auf 15. August 1963 zugesagt habe. Daran sei die Verwaltung
interessiert, weil der Angestellte Widenmann über Monate erkrankt
sei. Diese Beschlußänderung wird im Zusammenhang mit der Niederschrifts
bekanntgabe ausdrücklich gebilligt.