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I. Teil: Öffentliche Sitzung.
§ 1
Vergabe der Bauarbeiten für den Ausbau der Landstraße II. Ordnung
Nr. Ua zwischen Laupheim und Flugplatz Laupheim.
Die Beratung wird eröffnet unter Hinweis auf den Beschluß des
Kreisrats, der in dieser Sache am 29.7.1963 verabschiedet wurde. In
zwischen sei man darüber einig geworden, daß eine Änderung der Trasse
ausscheide und mit Nachdruck die Grundstücksverhandlungen nach dem
Bauplan betrieben werden müßten. Kreisrat Hagel, Laupheim, berichtet
über die Bemühungen des Bürgermeisteramts Laupheim, die offenen Grund
stücksfragen zu einem Abschluß zu bringen. Zunächst wird die Situation
an Hand eines Lageplanes erläutert. Kreisrat Hagel weist sodann darauf
hin, daß zwar eine gemeinsame Besprechung mit allen Betroffenen geschei
tert sei, daß man aber in den Einzelverhandlungen mit den Grundstücks
eigentümern dem Grunde nach einig wurde und zur Zeit förmlich nur noch
sehr wenige schriftliche Zustimmungen ausstehen. Einigungsgrundlage sei
ein Grundstückspreis von 3,— DM je qm, im Bereich des Bauerwartungslan
des von 7,50 DM je qm, und bei den erheblichen Durchschneidungen sei ein
Zuschlag von U,50 DM je qm notwendig. Abschließend versichert Kreisrat
Hagel, daß einer Vergabe nichts mehr entgegenstehe. In längstens 1U Ta
gen sei mit einem positiven Abschluß der Verhandlungen zu rechnen. Da
nach könne sich schon jetzt der anwesende Vertreter des Straßenbauamts
Riedlingen richten.
Oberbaurat Walker erklärt, daß sich der billigste Bieter Gräser
bereiterklärt habe, seinen Angebotspreis aufrecht zuerhalten. Es könne
deshalb heute die Vergabe zu Gunsten des Gräser beschlossen werden.
Verwaltungsseits werden die Angebotsgrundlagen bekanntgegeben. Die
Firma Gräser fordert als billigste Bieterin 650.218,1^ DM. Der Kosten
voranschlag des Straßenbauamts berechnet sich auf dieser Grundlage, je
doch ohne den Grunderwerb, auf 750.000,— DM. Hieran hat sich die Wehr
bereichsverwaltung mit einem Schätzungsbetrag von 85.000,— DM zu be
teiligen, denn sie hat die Kosten des Gehweges zu ersetzen. Die Bela
stung des Kreishaushalts aus dieser Maßnahme wird daher ohne Grunder
werb schätzungsweise 665.000,— DM betragen. Eine Erklärung zur Bau
zeit ist nicht möglich, weil man zum ersten mit der Vergabe durch die
bekannten Gründe in Verzug kam, und weil der tatsächliche Beginn noch
nicht ganz eindeutig ist, solange nicht alle Grunderwerbsverhandlungen
förmlich abgeschlossen sind. Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung
wird einstimmig
beschlossen: