Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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I. Teil: Öffentliche Sitzung. 
§ 1 
Vergabe der Bauarbeiten für den Ausbau der Landstraße II. Ordnung 
Nr. Ua zwischen Laupheim und Flugplatz Laupheim. 
Die Beratung wird eröffnet unter Hinweis auf den Beschluß des 
Kreisrats, der in dieser Sache am 29.7.1963 verabschiedet wurde. In 
zwischen sei man darüber einig geworden, daß eine Änderung der Trasse 
ausscheide und mit Nachdruck die Grundstücksverhandlungen nach dem 
Bauplan betrieben werden müßten. Kreisrat Hagel, Laupheim, berichtet 
über die Bemühungen des Bürgermeisteramts Laupheim, die offenen Grund 
stücksfragen zu einem Abschluß zu bringen. Zunächst wird die Situation 
an Hand eines Lageplanes erläutert. Kreisrat Hagel weist sodann darauf 
hin, daß zwar eine gemeinsame Besprechung mit allen Betroffenen geschei 
tert sei, daß man aber in den Einzelverhandlungen mit den Grundstücks 
eigentümern dem Grunde nach einig wurde und zur Zeit förmlich nur noch 
sehr wenige schriftliche Zustimmungen ausstehen. Einigungsgrundlage sei 
ein Grundstückspreis von 3,— DM je qm, im Bereich des Bauerwartungslan 
des von 7,50 DM je qm, und bei den erheblichen Durchschneidungen sei ein 
Zuschlag von U,50 DM je qm notwendig. Abschließend versichert Kreisrat 
Hagel, daß einer Vergabe nichts mehr entgegenstehe. In längstens 1U Ta 
gen sei mit einem positiven Abschluß der Verhandlungen zu rechnen. Da 
nach könne sich schon jetzt der anwesende Vertreter des Straßenbauamts 
Riedlingen richten. 
Oberbaurat Walker erklärt, daß sich der billigste Bieter Gräser 
bereiterklärt habe, seinen Angebotspreis aufrecht zuerhalten. Es könne 
deshalb heute die Vergabe zu Gunsten des Gräser beschlossen werden. 
Verwaltungsseits werden die Angebotsgrundlagen bekanntgegeben. Die 
Firma Gräser fordert als billigste Bieterin 650.218,1^ DM. Der Kosten 
voranschlag des Straßenbauamts berechnet sich auf dieser Grundlage, je 
doch ohne den Grunderwerb, auf 750.000,— DM. Hieran hat sich die Wehr 
bereichsverwaltung mit einem Schätzungsbetrag von 85.000,— DM zu be 
teiligen, denn sie hat die Kosten des Gehweges zu ersetzen. Die Bela 
stung des Kreishaushalts aus dieser Maßnahme wird daher ohne Grunder 
werb schätzungsweise 665.000,— DM betragen. Eine Erklärung zur Bau 
zeit ist nicht möglich, weil man zum ersten mit der Vergabe durch die 
bekannten Gründe in Verzug kam, und weil der tatsächliche Beginn noch 
nicht ganz eindeutig ist, solange nicht alle Grunderwerbsverhandlungen 
förmlich abgeschlossen sind. Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung 
wird einstimmig 
beschlossen:
	        
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