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1 .) den Bauauftrag der billigsten Firma Gräser in Ochsenhausen zum
Angebotspreis von 650.218,114 DM zu erteilen;
2 .) den Kostenvoranschlag des Straßenbauamts in Höhe von 750.000,— DM
ohne Grunderwerbskosten zu genehmigen, abzüglich eines Anteilsbe
trages der Wehrbereichsverwaltung, der auf 85.000,— DM für die
Gehwegherstellung geschätzt wird;
3 .) dem Straßenbauamt aufzugeben, die vertragliche Verpflichtung mit
der beauftragten Firma erst dann einzugehen, wenn seitens des
Bürgermeisteramts Laupheim alle Anstände im Grunderwerbsbereich
erledigt sind;
14 .) das Bürgermeisteramt Laupheim aufzufordern, im Sinne der Darle
gungen des Bürgermeisters a.D. Hagel für einen raschen Abschluß
der Grunderwerbsverhandlungen zu sorgen.
§ 2
BundesZuwendungen für den Ausbau der L.II.O.
Nr, Ua Laupheim - Flugplatz Laupheim.
Der Kreisrat wird über den Erlaß des Regierungspräsidiums vom
12. Sept. 1963 unterrichtet, wonach der Bundesminister für Verkehr
die Gewährung von BundesZuwendungen zu diesem Straßenausbau abge
lehnt hat. Gegen die dargelegte Begründung kann Verwaltungsseits
nichts mehr vorgebracht werden. Man muß sich deshalb leider mit die
ser zweiten diesbezügl. ablehnenden Entscheidung begnügen. Seitens
des Kreisrats wird hievon ohne weitere Einwendungen Kenntnis genom
men.