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§ 3
Anschluß der Landstraßen II. Ordnung Nr. 2 und 3
an die Landstraße I. Ordnung Nr. 261 in Oberholz-
heim.
Die Landstraßen II. Ordnung Nr. 2 und Z von Bronnen über Oberholz
heim und Bihlafingen bis zur Kreisgrenze werden zur Zeit ausgebaut. Nun
hat das Bürgermeisteramt Oberholzheim gebeten, aus diesem Anlaß einen
Feldweg als Verbindungsstück zwischen diesen Landstraßen II. Ordnung
zur Landstr. I. Ordnung Nr. 261 westlich des Dorfes auszubauen. Es be
steht zwar eine offizielle Verbindung zwischen diesen beiden klassifi
zierten Straßen östlich des Dorfes, aber diese qualifizierte Verbindung
entspricht nicht mehr dem Verkehrszug, und ein Ausbau ist nach den Fest
stellungen des Straßenbauamts auch nicht opportun. Ebenso hat sich das
Straßenbauamt offensichtlich zu Recht gegen den Vorschlag der Gemeinde
gewandt. Danach kam es zu einem Kompromißvorschlag des Kreisrats Kienle,
der sowohl die Zustimmung der Verwaltung wie auch des Straßenbauamts
fand, allerdings unerwarteterweise von der Gemeinde selbst abgelehnt
wurde. Hienach soll ein inmitten des Dorfes gelegenes Verbindungsstück,
das nur ca. 50 mtr. lang ist, im Tausch aufklassifiziert und sofort im
Zusammenhang mit der gegenwärtig anstehenden Baumaßnahme ausgebaut wer
den.
Kreisrat Kienle kann in der Sitzung berichten, daß die Gemeinde
jetzt ihre ablehnende Entscheidung revidiert habe und den Vorschlag
des Landkreises annehme. Auf der Grundlage dieser Mitteilung wird vor
behältlich des Eingangs einer entsprechenden offiziellen Nachricht der
Gemeinde Oberholzheim
beschlossen:
1 .) dem Tausch der bisherigen Verbindungsstrecke zwischen den L.II.O.
Nr. 2 und 3 und der L.I.O. Nr. 261 mit dem Feldweg Nr. 68/2 zuzu
stimmen;
2 .) das Straßenbauamt Riedlingen zu ermächtigen, diese neue Verbindungs
strecke im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Ausbaumaßnahme eben
falls auszubauen, wobei der Kostenvoranschlag aus diesem Anlaß um
15.000,— DM erweitert wird.