Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 3 
Anschluß der Landstraßen II. Ordnung Nr. 2 und 3 
an die Landstraße I. Ordnung Nr. 261 in Oberholz- 
heim. 
Die Landstraßen II. Ordnung Nr. 2 und Z von Bronnen über Oberholz 
heim und Bihlafingen bis zur Kreisgrenze werden zur Zeit ausgebaut. Nun 
hat das Bürgermeisteramt Oberholzheim gebeten, aus diesem Anlaß einen 
Feldweg als Verbindungsstück zwischen diesen Landstraßen II. Ordnung 
zur Landstr. I. Ordnung Nr. 261 westlich des Dorfes auszubauen. Es be 
steht zwar eine offizielle Verbindung zwischen diesen beiden klassifi 
zierten Straßen östlich des Dorfes, aber diese qualifizierte Verbindung 
entspricht nicht mehr dem Verkehrszug, und ein Ausbau ist nach den Fest 
stellungen des Straßenbauamts auch nicht opportun. Ebenso hat sich das 
Straßenbauamt offensichtlich zu Recht gegen den Vorschlag der Gemeinde 
gewandt. Danach kam es zu einem Kompromißvorschlag des Kreisrats Kienle, 
der sowohl die Zustimmung der Verwaltung wie auch des Straßenbauamts 
fand, allerdings unerwarteterweise von der Gemeinde selbst abgelehnt 
wurde. Hienach soll ein inmitten des Dorfes gelegenes Verbindungsstück, 
das nur ca. 50 mtr. lang ist, im Tausch aufklassifiziert und sofort im 
Zusammenhang mit der gegenwärtig anstehenden Baumaßnahme ausgebaut wer 
den. 
Kreisrat Kienle kann in der Sitzung berichten, daß die Gemeinde 
jetzt ihre ablehnende Entscheidung revidiert habe und den Vorschlag 
des Landkreises annehme. Auf der Grundlage dieser Mitteilung wird vor 
behältlich des Eingangs einer entsprechenden offiziellen Nachricht der 
Gemeinde Oberholzheim 
beschlossen: 
1 .) dem Tausch der bisherigen Verbindungsstrecke zwischen den L.II.O. 
Nr. 2 und 3 und der L.I.O. Nr. 261 mit dem Feldweg Nr. 68/2 zuzu 
stimmen; 
2 .) das Straßenbauamt Riedlingen zu ermächtigen, diese neue Verbindungs 
strecke im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Ausbaumaßnahme eben 
falls auszubauen, wobei der Kostenvoranschlag aus diesem Anlaß um 
15.000,— DM erweitert wird.
	        
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