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§ 6
Neufassung der Planungsvertrage mit den Ingenieurbüros
Schwörer und Funk.
Es wird auf die mehrfachen Beratungen dieser Angelegenheit im
Kreisrat Bezug genommen. Inzwischen haben eingehende Verhandlungen
unter allen Beteiligten stattgefunden. Als Ergebnis dieser Verhand
lungen darf festgestellt werden, daß eine vertragliche Neuregelung
der Planungsaufträge aus verschiedenen Gründen notwendig erscheint.
Auch in kostenmäßiger Hinsicht sind Verbesserungen notwendig, teil
weise wegen Teuerungen, zum Teil auch wegen der umfangreichen Lei
stungsverzeichnisse für Planungsaufträge und schließlich auch wegen
der verlangten besseren Planungsleistungen. Die Verwaltung empfiehlt,
für Geländeaufnahmen 1.000,— DM je km außerhalb Ortsdurchfahrt und
1.200,— DM je km innerhalb Ortsdurchfahrt und für Entwürfe 2.900,— DM
je km außerhalb Ortsdurchfahrt und 3.200,— DM je km innerhalb Orts
durchfahrt statt der bisherigen Beträge zu genehmigen. Wie bisher sollen
im übrigen von jedem der Planungsbüros 10 km Planung je Jahr verlangt
werden, wobei jedoch mehr wie bisher und unter Beseitigung von offen
sichtlich vorhanden gewesenen Mißverständnissen eine kontinuierliche
Planung gesichert ist. Im übrigen soll der Landkreis allerdings ohne
Verpflichtung gegenüber den einzelnen Büros von jedem Büro verlangen
können, daß es bis zu weiteren 5 km je Jahr plant. Damit sollen die
immer wieder auftauchenden plötzlichen Sonderfälle - der typische Fall
ist z.B. die Flurbereinigung - abgefangen werden. Auf dieser Grundlage
kann man nach Auffassung der Verwaltung sicherlich wesentlich weiter
kommen wie bisher. Andererseits wünschen die Planungsbüros wie auch
das Straßenbauamt selbst, daß ein drittes Büro nicht mehr beauftragt
werden soll. Alle Beteiligten sind nämlich überzeugt, daß auf der neuen
Grundlage ein befriedigendes Ergebnis gewährleistet ist. Große Planungs
reserven wollen auch nicht erreicht werden, weil man über Jahre hinaus
in aller Regel nicht planen kann. Die Beteiligten sind sich auch darüber
einig, daß keine speziellen Aufträge an Vermessungsbüros vergeben werden
sollten. Die Vermessungsbüros müssen im Abhängigkeitsverhältnis zum Pla
nungsbüro stehen. Es soll deshalb Sache der Planungsbüros sein, sich
hier intern im Bedarfsfalls zu entlasten.
Nach diesem Sachvortrag gibt die Verwaltung den neuen Vertrags
entwurf wörtlich bekannt.
In der Beratung weist Oberbaurat Walker nochmals darauf hin, daß
auf der neuen Grundlage eine brauchbare Lösung für den Planungsbereich
geschaffen werde und künftig kein Verzug mehr zu erwarten sei. Diese
Erklärung nimmt der Kreisrat zum Anlaß, die bisherigen Bemühungen als
abgeschlossen zu betrachten, unter Billigung des vorgetragenen neuen
Vertragsentwurfes.