Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 6 
Neufassung der Planungsvertrage mit den Ingenieurbüros 
Schwörer und Funk. 
Es wird auf die mehrfachen Beratungen dieser Angelegenheit im 
Kreisrat Bezug genommen. Inzwischen haben eingehende Verhandlungen 
unter allen Beteiligten stattgefunden. Als Ergebnis dieser Verhand 
lungen darf festgestellt werden, daß eine vertragliche Neuregelung 
der Planungsaufträge aus verschiedenen Gründen notwendig erscheint. 
Auch in kostenmäßiger Hinsicht sind Verbesserungen notwendig, teil 
weise wegen Teuerungen, zum Teil auch wegen der umfangreichen Lei 
stungsverzeichnisse für Planungsaufträge und schließlich auch wegen 
der verlangten besseren Planungsleistungen. Die Verwaltung empfiehlt, 
für Geländeaufnahmen 1.000,— DM je km außerhalb Ortsdurchfahrt und 
1.200,— DM je km innerhalb Ortsdurchfahrt und für Entwürfe 2.900,— DM 
je km außerhalb Ortsdurchfahrt und 3.200,— DM je km innerhalb Orts 
durchfahrt statt der bisherigen Beträge zu genehmigen. Wie bisher sollen 
im übrigen von jedem der Planungsbüros 10 km Planung je Jahr verlangt 
werden, wobei jedoch mehr wie bisher und unter Beseitigung von offen 
sichtlich vorhanden gewesenen Mißverständnissen eine kontinuierliche 
Planung gesichert ist. Im übrigen soll der Landkreis allerdings ohne 
Verpflichtung gegenüber den einzelnen Büros von jedem Büro verlangen 
können, daß es bis zu weiteren 5 km je Jahr plant. Damit sollen die 
immer wieder auftauchenden plötzlichen Sonderfälle - der typische Fall 
ist z.B. die Flurbereinigung - abgefangen werden. Auf dieser Grundlage 
kann man nach Auffassung der Verwaltung sicherlich wesentlich weiter 
kommen wie bisher. Andererseits wünschen die Planungsbüros wie auch 
das Straßenbauamt selbst, daß ein drittes Büro nicht mehr beauftragt 
werden soll. Alle Beteiligten sind nämlich überzeugt, daß auf der neuen 
Grundlage ein befriedigendes Ergebnis gewährleistet ist. Große Planungs 
reserven wollen auch nicht erreicht werden, weil man über Jahre hinaus 
in aller Regel nicht planen kann. Die Beteiligten sind sich auch darüber 
einig, daß keine speziellen Aufträge an Vermessungsbüros vergeben werden 
sollten. Die Vermessungsbüros müssen im Abhängigkeitsverhältnis zum Pla 
nungsbüro stehen. Es soll deshalb Sache der Planungsbüros sein, sich 
hier intern im Bedarfsfalls zu entlasten. 
Nach diesem Sachvortrag gibt die Verwaltung den neuen Vertrags 
entwurf wörtlich bekannt. 
In der Beratung weist Oberbaurat Walker nochmals darauf hin, daß 
auf der neuen Grundlage eine brauchbare Lösung für den Planungsbereich 
geschaffen werde und künftig kein Verzug mehr zu erwarten sei. Diese 
Erklärung nimmt der Kreisrat zum Anlaß, die bisherigen Bemühungen als 
abgeschlossen zu betrachten, unter Billigung des vorgetragenen neuen 
Vertragsentwurfes.
	        
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