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2 .) vom Vertragsangebot Ender keinen Gebrauch zu machen;
3 .) auf dem Probeauftrag durch das Planungsbüro Faßnacht nicht
mehr zu bestehen.
§ 7
Entschädigungsforderung der Frau Paula Keller aus Bußmanns-
hausen anläßlich des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Bußmannshausen.
Der Kreisrat wird eingehend über den Sachverhalt und die Ver
handlungsergebnisse unterrichtet, auch über die noch offene Forde
rung, die Rechtsanwalt Dr. Fecher namens seiner Mandantin noch ge
stellt hat. Hienach wird noch eine Barentschädigung von 500, DM
gefordert, was aber nach Auffassung der Verwaltung nicht gerecht
fertigt erscheint. Andererseits empfiehlt aber Oberbaurat Walker,
diese Entschädigung noch zu gewähren, weil er im Gegensatz zur
Rechtsauffassung der Verwaltung Zweifel über den Ausgang eines
Prozesses hegt.
In der Beratung neigt der Kreisrat zu der Auffassung, den vor
getragenen Vorschlag des Rechtsanwalts anzunehmen, um eine gütigliche
Einigung zu erreichen.
Hienach wird einstimmig
beschlossen:
den Vorschlägen der Verwaltung stattzugeben und im übrigen noch
500,— DM an Frau Paula Keller zur Abgeltung einer etwaigen Wert
minderung ihres Gebäudes im Zusammenhang mit dem Ausbau der Orts
durchfahrt Bußmannshausen zu bewilligen.