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§ 3
Grunderwerbskostenbeitrag an die Gemeinde Bußmannshausen an-
läßlich des Ausbaus der L.II.O. Bußmannshausen - Walpertshofen.
Der Antrag der Gemeinde Bußmannshausen wird dem Kreisrat bekannt
gegeben. Der Gemeinde sind anrechnungsfähige Grunderwerbskosten in
Höhe von 12.632,— DM entstanden, zuzüglich der noch anfallenden Ver
messungsgebühren. Der Antrag ist noch nach alter Übung zu beurteilen.
Nach den angestellten Berechnungen der Verwaltung käme für die inner
halb und außerhalb Etters entstandenen Kosten ein Beitrag von 8.000,—
bis 9.000,— DM in Betracht.
Es wird schließlich entsprechend dem präzisierten Antrag der Ver
waltung
beschlossen:
der Gemeinde Bußmannshausen einen Grunderwerbskostenbeitrag von
8.500,— DM zuzüglich der noch anfallenden Vermessungsgebühren zu
bewilligen. Der Beitrag ersetzt die Grunderwerbskosten innerhalb
Etters voll und ist im übrigen ein Zuschuß zu den Grunderwerbsko
sten außerhalb Etters.
§ 9
Grunderwerbskostenbeitrag an die Gemeinde Birkenhard an-
läßlich des Ausbaus der L.II.O. Warthausen - Birkenhard.
Der Gemeinde Birkenhard sind anerkannte Grunderwerbskosten in
Höhe von 6.88^,03 DM zuzüglich Vermessungsgebühren entstanden. Dieser
Fall ist noch nach der alten Übung zu beurteilen. Nach dem Vorschlag
der Verwaltung ist ein Beitrag von H.000,— DM angemessen.
Es wird einstimmig
beschlossen:
der Gemeinde Birkenhard einen Grunderwerbskostenbeitrag von U.000,— DM
zuzüglich Vermessungsgebühren zu bewilligen.