Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 3 
Grunderwerbskostenbeitrag an die Gemeinde Bußmannshausen an- 
läßlich des Ausbaus der L.II.O. Bußmannshausen - Walpertshofen. 
Der Antrag der Gemeinde Bußmannshausen wird dem Kreisrat bekannt 
gegeben. Der Gemeinde sind anrechnungsfähige Grunderwerbskosten in 
Höhe von 12.632,— DM entstanden, zuzüglich der noch anfallenden Ver 
messungsgebühren. Der Antrag ist noch nach alter Übung zu beurteilen. 
Nach den angestellten Berechnungen der Verwaltung käme für die inner 
halb und außerhalb Etters entstandenen Kosten ein Beitrag von 8.000,— 
bis 9.000,— DM in Betracht. 
Es wird schließlich entsprechend dem präzisierten Antrag der Ver 
waltung 
beschlossen: 
der Gemeinde Bußmannshausen einen Grunderwerbskostenbeitrag von 
8.500,— DM zuzüglich der noch anfallenden Vermessungsgebühren zu 
bewilligen. Der Beitrag ersetzt die Grunderwerbskosten innerhalb 
Etters voll und ist im übrigen ein Zuschuß zu den Grunderwerbsko 
sten außerhalb Etters. 
§ 9 
Grunderwerbskostenbeitrag an die Gemeinde Birkenhard an- 
läßlich des Ausbaus der L.II.O. Warthausen - Birkenhard. 
Der Gemeinde Birkenhard sind anerkannte Grunderwerbskosten in 
Höhe von 6.88^,03 DM zuzüglich Vermessungsgebühren entstanden. Dieser 
Fall ist noch nach der alten Übung zu beurteilen. Nach dem Vorschlag 
der Verwaltung ist ein Beitrag von H.000,— DM angemessen. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
der Gemeinde Birkenhard einen Grunderwerbskostenbeitrag von U.000,— DM 
zuzüglich Vermessungsgebühren zu bewilligen.
	        
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