Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 10 
Grunderwerbskostenbeitrag an die Stadt Schussenried anläß 
lich des Ausbaus der L.II.O. Nr. 5^ von Olzreute bis zur 
Kreisgrenze. 
Vas Beitragsgesuch der Stadt Schussenried wird bekanntgegeben. 
Als beitragsfähige Grunderwerbskosten können 20.780,60 DM anerkannt 
werden und außerdem die Abbruchkosten für den Keller Traub in Höhe 
von 17.000,— DM. Der Antrag ist nach den bisherigen Gepflogenheiten 
als Altfall abzuwickeln. Die Verwaltung schlägt als angemessenen Bei 
trag lü.000,— DM vor, zuzüglich 50 % auf die Abbruchkosten mit 
17.000,— DM. 
Nach Beratung wird 
beschlossen: 
den Gesamtbeitrag auf 22.500,— DM festzusetzen, zuzüglich Vermessungs 
gebühren. Der Beitrag ersetzt die Grunderwerbskosten innerhalb Etters 
voll und ist im übrigen ein Zuschuß zu den Grunderwerbskosten außerhalb 
Etters. 
§ 11 
Aufklassifizierung von Gemeindestraßen. 
Kreisrat Sauter fragt an, zu welchem Zeitpunkt mit der Ent 
scheidung über die Aufklassifizierungsanträge,zu rechnen ist. Ver 
waltungs seits wird darauf hingewiesen, daß leider eine.Entscheidung 
noch nicht getroffen sei; auch der Landkreis habe bereits beim Innen 
ministerium reklamiert. Die Anfrage ist damit erledigt.
	        
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