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§ 10
Grunderwerbskostenbeitrag an die Stadt Schussenried anläß
lich des Ausbaus der L.II.O. Nr. 5^ von Olzreute bis zur
Kreisgrenze.
Vas Beitragsgesuch der Stadt Schussenried wird bekanntgegeben.
Als beitragsfähige Grunderwerbskosten können 20.780,60 DM anerkannt
werden und außerdem die Abbruchkosten für den Keller Traub in Höhe
von 17.000,— DM. Der Antrag ist nach den bisherigen Gepflogenheiten
als Altfall abzuwickeln. Die Verwaltung schlägt als angemessenen Bei
trag lü.000,— DM vor, zuzüglich 50 % auf die Abbruchkosten mit
17.000,— DM.
Nach Beratung wird
beschlossen:
den Gesamtbeitrag auf 22.500,— DM festzusetzen, zuzüglich Vermessungs
gebühren. Der Beitrag ersetzt die Grunderwerbskosten innerhalb Etters
voll und ist im übrigen ein Zuschuß zu den Grunderwerbskosten außerhalb
Etters.
§ 11
Aufklassifizierung von Gemeindestraßen.
Kreisrat Sauter fragt an, zu welchem Zeitpunkt mit der Ent
scheidung über die Aufklassifizierungsanträge,zu rechnen ist. Ver
waltungs seits wird darauf hingewiesen, daß leider eine.Entscheidung
noch nicht getroffen sei; auch der Landkreis habe bereits beim Innen
ministerium reklamiert. Die Anfrage ist damit erledigt.