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c) für das
Kreiskrankenhaus in Ochsenhausen
für
Erwachsene auf den Selbst
kostenbetrag von
(Selbstkosten = 21,90 DM abzüg
lich 10 % Pauschale für nicht
enthaltenes Arzthonorar)
19,70
DM
täglich
für
Kinder bis zu 12 Jahren
15,70
DM
ft
für
gesunde Säuglinge in allen Klassen
5,—
DM
ff
Isolierzuschlag
1,—
DM
ff
2.) die Pflegesätze für die 2. und 1. Klasse ab 1. Juli 1963 wie folgt
festzusetzen:
a) für das Kreiskrankenhaus Biberach
2. Klasse
für Erwachsene 23,— DM täglich
für Kinder bis zu 12 Jahren 18,Uo DM "
im übrigen wie bei der 3. Selbstzahlerklasse
1» Klasse
für Erwachsene 28, DM "
für Kinder bis zu 12 Jahren 22,HO DM "
im übrigen wie bei der 3. Selbstzahlerklasse
b) für das Kreiskrankenhaus Laupheim
2. Klasse
für Erwachsene 21,— DM ”
für Kinder bis zu 12 Jahren 16,80 DM "
im übrigen wie bei der 3. Selbstzahlerklasse
1. Klasse
für Erwachsene 26,— DM "
für Kinder bis zu 12 Jahren 20,80 DM "
im übrigen wie bei der 3. Selbstzahlerklasse