Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

- lil - 
c) für das 
Kreiskrankenhaus in Ochsenhausen 
für 
Erwachsene auf den Selbst 
kostenbetrag von 
(Selbstkosten = 21,90 DM abzüg 
lich 10 % Pauschale für nicht 
enthaltenes Arzthonorar) 
19,70 
DM 
täglich 
für 
Kinder bis zu 12 Jahren 
15,70 
DM 
ft 
für 
gesunde Säuglinge in allen Klassen 
5,— 
DM 
ff 
Isolierzuschlag 
1,— 
DM 
ff 
2.) die Pflegesätze für die 2. und 1. Klasse ab 1. Juli 1963 wie folgt 
festzusetzen: 
a) für das Kreiskrankenhaus Biberach 
2. Klasse 
für Erwachsene 23,— DM täglich 
für Kinder bis zu 12 Jahren 18,Uo DM " 
im übrigen wie bei der 3. Selbstzahlerklasse 
1» Klasse 
für Erwachsene 28, DM " 
für Kinder bis zu 12 Jahren 22,HO DM " 
im übrigen wie bei der 3. Selbstzahlerklasse 
b) für das Kreiskrankenhaus Laupheim 
2. Klasse 
für Erwachsene 21,— DM ” 
für Kinder bis zu 12 Jahren 16,80 DM " 
im übrigen wie bei der 3. Selbstzahlerklasse 
1. Klasse 
für Erwachsene 26,— DM " 
für Kinder bis zu 12 Jahren 20,80 DM " 
im übrigen wie bei der 3. Selbstzahlerklasse
	        
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