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c) für das Kreiskrankenhaus Ochsenhausen
2. Klasse
für Erwachsene
21,— DM täglich
für Kinder bis
zu 12 Jahren
16,80 DM "
im übrigen wie bei der Z. Selbstzahlerklasse
1. Klasse
für Erwachsene 26,— DM
für Kinder bis zu 12 Jahren 20,80 DM
im übrigen wie bei der 3. Selbstzahlerklasse.
Im Bereich des Arzthonorares und hinsichtlich der Abrechnung der
sonstigen Kostenersätze ergeben sich im Selbstzahlerbereich gegen
über bisher keine weiteren Veränderungen.
3.) den Grundsatz zu billigen, den Selbstkostenpflegesatz anläßlich
des jeweiligen Jahresabschlußergebnisses zuzüglich der bekannten
Kostenveränderungen des laufenden Jahres zu überprüfen und ge
gebenenfalls neu festzusetzen und die daraus notwendige Änderung
des Haustarifs nach Abschluß der Pflegesatzverhandlungen mit den
öffentlichen Kostenträgern vorzunehmen. Hiebei soll auch geprüft
werden, die Nebenkosten in der 1. und 2. Pflegeklasse wie in der
3. Klasse zu pauschalieren.
§ 1U
Abrechnung von Nebenkosten und ambulanten Sachkosten in den
Krankenhäusern.
Der vom Kreistag beschlossene Haustarif gestattet die Einfüh
rung einheitlicher von der Krankenhausgesellschaft empfohlener Sach-
und Nebenkostentarife. Hievon wurde auch Gebrauch gemacht. Aus Anlaß
der beim Pflegesatz ohnehin notwendigen Änderung des Haustarifs ist
es zweckmäßig, auch in diesem Bereich (Abschn. V) eine Anpassung an
den neuesten Stand vorzunehmen.