Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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c) für das Kreiskrankenhaus Ochsenhausen 
2. Klasse 
für Erwachsene 
21,— DM täglich 
für Kinder bis 
zu 12 Jahren 
16,80 DM " 
im übrigen wie bei der Z. Selbstzahlerklasse 
1. Klasse 
für Erwachsene 26,— DM 
für Kinder bis zu 12 Jahren 20,80 DM 
im übrigen wie bei der 3. Selbstzahlerklasse. 
Im Bereich des Arzthonorares und hinsichtlich der Abrechnung der 
sonstigen Kostenersätze ergeben sich im Selbstzahlerbereich gegen 
über bisher keine weiteren Veränderungen. 
3.) den Grundsatz zu billigen, den Selbstkostenpflegesatz anläßlich 
des jeweiligen Jahresabschlußergebnisses zuzüglich der bekannten 
Kostenveränderungen des laufenden Jahres zu überprüfen und ge 
gebenenfalls neu festzusetzen und die daraus notwendige Änderung 
des Haustarifs nach Abschluß der Pflegesatzverhandlungen mit den 
öffentlichen Kostenträgern vorzunehmen. Hiebei soll auch geprüft 
werden, die Nebenkosten in der 1. und 2. Pflegeklasse wie in der 
3. Klasse zu pauschalieren. 
§ 1U 
Abrechnung von Nebenkosten und ambulanten Sachkosten in den 
Krankenhäusern. 
Der vom Kreistag beschlossene Haustarif gestattet die Einfüh 
rung einheitlicher von der Krankenhausgesellschaft empfohlener Sach- 
und Nebenkostentarife. Hievon wurde auch Gebrauch gemacht. Aus Anlaß 
der beim Pflegesatz ohnehin notwendigen Änderung des Haustarifs ist 
es zweckmäßig, auch in diesem Bereich (Abschn. V) eine Anpassung an 
den neuesten Stand vorzunehmen.
	        
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