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In der Praxis ergeben sich aus den neuen Tarifen einige Uneben
heiten, die in der Regel davon herrühren, daß diese Tarife im Verhält
nis zu verschiedenen Kostenträgern gelten. Während dies bei den Sammel
kostenträgern als Ergebnis von Verträgen hingenommen werden,muß, ver
mag es nicht zu überzeugen, daß sich dies auch auf den Bereich der Selbst
zahler auswirken muß. Insbesondere bei SelbstZahlern der 3. Klasse und
bei Aufzahlern sollten solche formal bedingten Abweichungen vermieden wer
den, weil sie bei den Betroffenen kein Verständnis finden. Diese Auffas
sung teilt auch die Krankenhausgesellschaft, weshalb auch bei uns bisher
so verfahren wurde, daß für Selbstzahler primär der Nebenkostentarif für
RVO—Krankenkassen angewandt wird und der DKG—Nebenkostentarif nur dort,
wo für diese Kassen kein Tarif besteht (Pauschalierung). Diese Handha
bung benötigt aber noch die formale Legitimation.
Auf Antrag der Verwaltung wird
beschlossen:
1 .) als Tarifanwendung zu billigen, daß für SelbstZahler grundsätz
lich die Kostentarife für RVO-Krankenkassen berechnet werden und
Sondertarife nur dort, wo für den Bereich der RVO-Kassen keine
Tarifregelungen bestehen;
2 .) im Zusammenhang mit der bevorstehenden Änderung des Haustarifs
im Pflegebereich (§ 13) auch die Haustarife für Nebenkosten und
für Sachkosten im ambulanten Bereich neu zu fassen.
§ 15
Beitragsgesuch des Bezirks- Obst- und Gartenbauvereins
Bad Waldsee.
Das Beitragsgesuch wird bekanntgegeben. Es ist begründet mit
dem 75-jährigen Bestehen dieses Vereins.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
1 .) einen außerplanmäßigen Beitrag von 100,— DM zu bewilligen;
2 .) die Kosten aus Verstärkungsmitteln abzudecken.