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e) Sonstige formale Anpassungen
Bei dieser Gelegenheit könnten die einzelnen Verträge formal
auf die heutigen Verhältnisse zugeschnitten werden. In aller
Regel handelt es sich aber nur um geringfügige und hauptsäch
lich redaktionelle Änderungen.
Im weiteren Sachvortrag wird der Kreisrat auch im Detail
über die einzelnen Auswirkungen unterrichtet, die diese Neurege
lung zu Gunsten der Chefärzte im Einzelfall bringt. Für den Kran
kenhausträger ist mit einer Jahresmehrbelastung von ca. UO.OOO,--
bis 50.000,— DM zu rechnen. Diese Zahl ist aber wirklich nur fik
tiv zu bewerten, denn es ist auch denkbar, daß mit qualifizierterem
nachgeordnetem Personal umfangreichere und größere Arztleistungen
erbracht werden, was sich auch an der Höhe des Arzthonorars und da
mit am Anteil des Landkreises auswirken könnte.
In der Beratung kommt es zu keinem Widerspruch seitens des
Kreisrats gegen die Konzeption der Verwaltung. Man ist allgemein
der Meinung, daß die 10 Jahre alten Verträge den leider gegenwär
tig vorhandenen Umständen angepaßt werden müssen. Man ist davon
überzeugt, daß die Verbesserungen im Chefarztvertrag zum Nutzen
des Krankenhauses und seiner Patienten wirken werden. Davon ist
der Kreisrat wie auch die Verwaltung um so mehr überzeugt, als
es in diesen Tagen gelang, einen entscheidenden Durchbruch aus
der bisherigen Misere im nachgeordneten Arztbereich zu erreichen.
Man ist aber andererseits auch der Meinung, daß mit diesem Vor
schlag der Verwaltung das Höchstmöglichste getan ist, und daß des
halb die Verwaltung in den bevorstehenden Verhandlungen mit der
vorgetragenen Konzeption ein Höchstangebot an die Chefärzte ab
gibt.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1 .) die Verwaltung zu den entsprechenden Verhandlungen mit den
Chefärzten zu ermächtigen;
2 .) an den Kreistag den Antrag zu stellen, entsprechend den dar
gelegten Grundsätzen einer neuen Chefarztvertragsregelung mit
Wirkung ab 1. Januar 196U zuzustimmen.