Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 23 
Erweiterung des Stellenplanes für das Hauspersonal. 
Ab 1. Oktober -1963 wird die Arbeitszeit des Hauspersonals von 
wöchentlich 48 Stunden auf 45 Wochenstunden reduziert. Der Verwal 
tung ist es nicht möglich, die durch die Arbeitszeitreduzierung 
ausfallende Arbeitszeit ohne Personalvermehrung abzufangen. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
den Stellenplan entsprechend zu überziehen. 
§ 24 
Arbeitgeberdarlehen an die Angestellte Stolz. 
Es wurde ein Antrag auf Gewährung eines Wohnungsbaudarlehens 
in Höhe von 5.000,— DM gestellt. Der Antrag ist berechtigt. 
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung wird 
beschlossen: 
ein Arbeitgeberdarlehen von 5-000,— DM zu den richtlinienmäßigen 
Bedingungen zu bewilligen.
	        
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