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§ 23
Erweiterung des Stellenplanes für das Hauspersonal.
Ab 1. Oktober -1963 wird die Arbeitszeit des Hauspersonals von
wöchentlich 48 Stunden auf 45 Wochenstunden reduziert. Der Verwal
tung ist es nicht möglich, die durch die Arbeitszeitreduzierung
ausfallende Arbeitszeit ohne Personalvermehrung abzufangen.
Es wird einstimmig
beschlossen:
den Stellenplan entsprechend zu überziehen.
§ 24
Arbeitgeberdarlehen an die Angestellte Stolz.
Es wurde ein Antrag auf Gewährung eines Wohnungsbaudarlehens
in Höhe von 5.000,— DM gestellt. Der Antrag ist berechtigt.
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung wird
beschlossen:
ein Arbeitgeberdarlehen von 5-000,— DM zu den richtlinienmäßigen
Bedingungen zu bewilligen.