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§ 25
Arbeitgeberdarlehen an Straßenwart Alfons Grieser.
Es wurde ein Antrag auf Gewährung eines Wohnungsbaudarlehens
in Höhe von U.000,— DM gestellt. Der Antrag ist berechtigt. Er
verstößt aber förmlich gegen die Richtlinien, weil mit dem Bauvor
haben schon vor einiger Zeit begonnen wurde. Die Verwaltung würde
es aber sehr begrüßen, wenn man hier einmal im Interesse dieses
fleißigen und jungen Arbeiters eine Ausnahme machen würde. Dabei
soll es sich keinesfalls um einen Grundsatzbeschluß handeln.
Es wird enstprechend dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig
beschlossen:
ein Arbeitgeberdarlehen von U.000,— DM zu den richtlinienmäßigen
Bedingungen zu bewilligen.
§ 26
Niederschrift.
Die Niederschrift über die Kreisratssitzung am 29. Juli 1963
wird bekanntgegeben. Einwendungen werden nicht erhoben.