Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ U 
Ausbau der Ortsdurchfahrt Hürbel im Zuge der 
L.II.O. Nr. 12a. 
Mit Beschluß vom 2?. März 1963 wurde vom Kreisrat der Ausbau 
der L.II.O. Ortsdurchfahrt Hürbel im Zusammenhang mit dem anstehenden 
Ausbau der Ortsdurchfahrt Hürbel im Zuge der L.I.O. Nr. 266 genehmigt. 
Die Planung ist inzwischen fertiggestellt worden. Auch hat das Land 
für seinen Ausbau den Auftrag bereits der durch eine Ausschreibung her 
vorgegangenen billigsten Bieterfirma Arbeitsgemeinschaft Gräser und 
Grüner & Mühlschlegel erteilt. Nach Auffassung der Verwaltung und des 
Straßenbauamts empfiehlt sich, keine besondere Ausschreibung für den 
kleineren Ausbaubereich Ortsdurchfahrt Hürbel im Zuge der L.II.O. vor 
zunehmen, man sollte vielmehr in die Preise der vom Land beauftragten 
Firma eintreten, weil das ohne Zweifel zum billigsten Ergebnis führt. 
Diese Firma ist übrigens bereit, bei dieser Auftragserweiterung dem 
Landkreis einen Nachlaß von 3 1» einzuräumen. Auf dieser Angebotsgrund- 
lage berechnen sich die Kosten auf rund lUO.OOO,— DM. 
In dieser Angelegenheit bestehen noch gewisse Meinungsverschie 
denheiten zwischen dem Land und dem Landkreis. Die Verwaltung vertritt 
die Auffassung, daß auf Grund des Veranlasserprinzips das Land die 
jenigen Kosten zu tragen hat, die im Zusammenhang mit der Straßenver 
legung im Zuge der L.II.O. unter Benutzung eines bisherigen Ortsweges 
anfallen werden. Die diesbezügliche Situation, die durch den Ausbau 
der L.I.O. zwangsläufig ist, wird durch Oberbaurat Walker an Hand einer 
Skizze näher erläutert. Man kann einer Vergabe in der heutigen Sitzung 
ohne Zweifel zustimmen und die noch offenen Fragen über einen Kosten 
ausgleich zwischen Land und Landkreis bedenkenlos zurückstellen. In der 
Frage des Kostenausgleichs zwischen Land und Landkreis erschiene es 
nach Auffassung der Verwaltung billig, daß die Kosten der Neubaustrecke 
über den Ortsweg zu Lasten des Landes gehen einschließlich der erheb 
lichen Bauwerksinvestitionen, daß sich aber der Landkreis hieran in dem 
Maße beteiligt, wie er Aufwendungen im Zuge der alten Strecke gehabt 
hätte. Dem anwesenden Vertreter des Straßenbauamts wird empfohlen, in 
dieser Richtung die Interessen des Landkreises bei den noch bevorstehen 
den Verhandlungen zu berücksichtigen. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
1 .) die Vergabe für den Ausbau an die Arbeitsgemeinschaft Gräser und. 
Grüner & Mühlschlegel zu billigen zu einem Kostenvoranschlagspreis 
von lUO.OOO, DM auf der Grundlage des Angebots an das Land abzüg 
lich eines Nachlasses von 3 /'■> 
2 .) den anstehenden Kostenausgleich im Zusammenhang mit der Verlegung 
der L.II.O. in Hürbel einer späteren Entscheidung vorzubehalten.
	        
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