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§ U
Ausbau der Ortsdurchfahrt Hürbel im Zuge der
L.II.O. Nr. 12a.
Mit Beschluß vom 2?. März 1963 wurde vom Kreisrat der Ausbau
der L.II.O. Ortsdurchfahrt Hürbel im Zusammenhang mit dem anstehenden
Ausbau der Ortsdurchfahrt Hürbel im Zuge der L.I.O. Nr. 266 genehmigt.
Die Planung ist inzwischen fertiggestellt worden. Auch hat das Land
für seinen Ausbau den Auftrag bereits der durch eine Ausschreibung her
vorgegangenen billigsten Bieterfirma Arbeitsgemeinschaft Gräser und
Grüner & Mühlschlegel erteilt. Nach Auffassung der Verwaltung und des
Straßenbauamts empfiehlt sich, keine besondere Ausschreibung für den
kleineren Ausbaubereich Ortsdurchfahrt Hürbel im Zuge der L.II.O. vor
zunehmen, man sollte vielmehr in die Preise der vom Land beauftragten
Firma eintreten, weil das ohne Zweifel zum billigsten Ergebnis führt.
Diese Firma ist übrigens bereit, bei dieser Auftragserweiterung dem
Landkreis einen Nachlaß von 3 1» einzuräumen. Auf dieser Angebotsgrund-
lage berechnen sich die Kosten auf rund lUO.OOO,— DM.
In dieser Angelegenheit bestehen noch gewisse Meinungsverschie
denheiten zwischen dem Land und dem Landkreis. Die Verwaltung vertritt
die Auffassung, daß auf Grund des Veranlasserprinzips das Land die
jenigen Kosten zu tragen hat, die im Zusammenhang mit der Straßenver
legung im Zuge der L.II.O. unter Benutzung eines bisherigen Ortsweges
anfallen werden. Die diesbezügliche Situation, die durch den Ausbau
der L.I.O. zwangsläufig ist, wird durch Oberbaurat Walker an Hand einer
Skizze näher erläutert. Man kann einer Vergabe in der heutigen Sitzung
ohne Zweifel zustimmen und die noch offenen Fragen über einen Kosten
ausgleich zwischen Land und Landkreis bedenkenlos zurückstellen. In der
Frage des Kostenausgleichs zwischen Land und Landkreis erschiene es
nach Auffassung der Verwaltung billig, daß die Kosten der Neubaustrecke
über den Ortsweg zu Lasten des Landes gehen einschließlich der erheb
lichen Bauwerksinvestitionen, daß sich aber der Landkreis hieran in dem
Maße beteiligt, wie er Aufwendungen im Zuge der alten Strecke gehabt
hätte. Dem anwesenden Vertreter des Straßenbauamts wird empfohlen, in
dieser Richtung die Interessen des Landkreises bei den noch bevorstehen
den Verhandlungen zu berücksichtigen.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1 .) die Vergabe für den Ausbau an die Arbeitsgemeinschaft Gräser und.
Grüner & Mühlschlegel zu billigen zu einem Kostenvoranschlagspreis
von lUO.OOO, DM auf der Grundlage des Angebots an das Land abzüg
lich eines Nachlasses von 3 /'■>
2 .) den anstehenden Kostenausgleich im Zusammenhang mit der Verlegung
der L.II.O. in Hürbel einer späteren Entscheidung vorzubehalten.