Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 5 
Grunderwerb für den Straßenbau. 
Die der Stadt Laupheim entstandenen beträchtlichen Grunderwerbs 
kosten, die im Zusammenhang mit dem Ausbau der L.II.O. Laupheim - 
Flugplatz Laupheim angefallen sind, sind Veranlassung für eine Debatte 
über die vom Kreistag am 28. Sept. 1962 verabschiedeten Richtlinien. 
Kreisrat Hagel vertritt die Auffassung, daß die Belastung der Stadt 
Laupheim netto 72.000,— DM betrage und man ihr deshalb über die Richt 
linien hinaus entgegenkommen müsse. Verwaltungsseits wird die Abände 
rung der Richtlinien aus Anlaß eines Einzelfalles für bedenklich gehal 
ten. Insbesondere aber auch Kreisrat Handgretinger vertritt nachhaltig 
die Auffassung, daß man keinen Sonderfall bzw. Präzedenzfall schaffen 
dürfe. Übrigens seien auch die geforderten und bezahlten Grundstücks 
preise zu hoch. Die Richtlinien seien gut, und man solle sie deshalb 
belassen. Im Verlauf der weiteren Debatte neigt man aber doch zu der 
Auffassung, das starre Beitragssystem für gelegentlich doch vorkommende 
Sonderfälle, insbesondere bei kleineren Gemeinden, beweglicher zu machen. 
Es lassen sich da verschiedene Wege gehen. Schließlich ist man sich aber 
darüber einig, daß diese Angelegenheit zunächst eindeutig verwaltungs 
intern geprüft und überarbeitet werden soll, um in der nächsten Kreis 
ratssitzung beraten und evtl, den Antrag an den Kreistag beschließen zu 
können. 
Es wird einstimmig 
beschlossen; 
diese Angelegenheit bis zur nächsten Kreisratssitzung zurückzustellen. 
§ 6 
Ausbau der L.II.O. Haslach - Mooshausen. 
Kreisrat Zinser nimmt auf eine frühere Lokalbesichtigung in Has 
lach Bezug. Er fragt an, weshalb die L.II.O. von Haslach bis Kreis 
grenze nicht ausgebaut werde, obwohl Wangen sein Teilstück nach Moos 
hausen staubfrei gemacht habe. 
Diese Anfrage wird damit beantwortet, daß die Straße Haslach - 
Mooshausen unter Nr. 19 im Planungsprogramm enthalten und deshalb ein 
Ausbau für 1965 zu erwarten sei. Der Planungsauftrag sei gegeben. Ein 
provisorischer Ausbau lasse sich bei der Hanglage und bei der Kurven 
situation nicht rechtfertigen. Später werde mit Sicherheit der richtige 
Ausbau seitens des Landkreises Biberach mehr Anerkennung finden als das 
von Wangen geschaffene billige Provisorium. Von diesen Ausführungen 
nimmt der Kreisrat ohne Einwendungen 
Kenntnis.
	        
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