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§ 5
Grunderwerb für den Straßenbau.
Die der Stadt Laupheim entstandenen beträchtlichen Grunderwerbs
kosten, die im Zusammenhang mit dem Ausbau der L.II.O. Laupheim -
Flugplatz Laupheim angefallen sind, sind Veranlassung für eine Debatte
über die vom Kreistag am 28. Sept. 1962 verabschiedeten Richtlinien.
Kreisrat Hagel vertritt die Auffassung, daß die Belastung der Stadt
Laupheim netto 72.000,— DM betrage und man ihr deshalb über die Richt
linien hinaus entgegenkommen müsse. Verwaltungsseits wird die Abände
rung der Richtlinien aus Anlaß eines Einzelfalles für bedenklich gehal
ten. Insbesondere aber auch Kreisrat Handgretinger vertritt nachhaltig
die Auffassung, daß man keinen Sonderfall bzw. Präzedenzfall schaffen
dürfe. Übrigens seien auch die geforderten und bezahlten Grundstücks
preise zu hoch. Die Richtlinien seien gut, und man solle sie deshalb
belassen. Im Verlauf der weiteren Debatte neigt man aber doch zu der
Auffassung, das starre Beitragssystem für gelegentlich doch vorkommende
Sonderfälle, insbesondere bei kleineren Gemeinden, beweglicher zu machen.
Es lassen sich da verschiedene Wege gehen. Schließlich ist man sich aber
darüber einig, daß diese Angelegenheit zunächst eindeutig verwaltungs
intern geprüft und überarbeitet werden soll, um in der nächsten Kreis
ratssitzung beraten und evtl, den Antrag an den Kreistag beschließen zu
können.
Es wird einstimmig
beschlossen;
diese Angelegenheit bis zur nächsten Kreisratssitzung zurückzustellen.
§ 6
Ausbau der L.II.O. Haslach - Mooshausen.
Kreisrat Zinser nimmt auf eine frühere Lokalbesichtigung in Has
lach Bezug. Er fragt an, weshalb die L.II.O. von Haslach bis Kreis
grenze nicht ausgebaut werde, obwohl Wangen sein Teilstück nach Moos
hausen staubfrei gemacht habe.
Diese Anfrage wird damit beantwortet, daß die Straße Haslach -
Mooshausen unter Nr. 19 im Planungsprogramm enthalten und deshalb ein
Ausbau für 1965 zu erwarten sei. Der Planungsauftrag sei gegeben. Ein
provisorischer Ausbau lasse sich bei der Hanglage und bei der Kurven
situation nicht rechtfertigen. Später werde mit Sicherheit der richtige
Ausbau seitens des Landkreises Biberach mehr Anerkennung finden als das
von Wangen geschaffene billige Provisorium. Von diesen Ausführungen
nimmt der Kreisrat ohne Einwendungen
Kenntnis.