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§ 7
Staubfreimachung von Landstraßen II, Ordnung.
Die Verwaltung regt bezugnehmend auf eine Pressemeldung über
Bürgermeisterbesprechungen eine Debatte über die Staubfreimachung
von Landstraßen II. Ordnung an. Grundlage für diese Anregung sind
frühere Anträge von Bürgermeister Handgretinger. Kreisrat Bürger
meister Handgretinger beantragt jedoch, diese Angelegenheit bis auf
weiteres zurückzustellen. Er sei jetzt für diese Frage nicht vorbe
reitet , und er wolle später wieder darauf zurückkommen.
§ 8
Überplanmäßige Ausgaben im Rechnungsjahr 1963 im
Personalkostenbereich.
Die Planmittel für Personalausgaben reichen im Rechnungsjahr 1963
nicht aus, um den zwangsläufig anfallenden Aufwand zu decken. Diese
überplanmäßigen Ausgaben entstehen infolge Tariferhöhungen bei den An
gestellten und Arbeitern ab 1. April 1963. Mehraufwand unter Abzug der
durch unbesetzte Stellen ersparten Mittel = ca. 31.000,— DM. Dazu kom
men weitere Überschreitungen auf Grund der U. Besoldungsnovelle, die
nach den neuesten Informationen mit Rückwirkung ab 1. April 1963 gül
tig sein soll. Die Mehrkosten durch die Erhöhung der Kinderzuschläge
und der Ortszuschläge für Beamte, Angestellte und Arbeiter werden in
diesem Jahr auf 90.000,— DM geschätzt. Damit entstehen 1963 insgesamt
ca. 120.000,— DM zustimmungspflichtige überplanmäßige Ausgaben im Per
sonalkostenbereich. In diesem Betrag sind auch die für Beamte anfallen
den Mehrkosten enthalten, die ausdrücklich und besonders gebilligt wer
den müssen.
Durch diese überplanmäßigen Ausgaben ist der Haushaltsausgleich nicht
gefährdet, weil bei den Finanzzuweisungen mit Mehreinnahmen gerechnet
werden kann. Eine NachtragsSatzung ist daher nicht notwendig.
Es wird einstimmig
beschlossen:
die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im Personalkosten
bereich bis zu ca. 120.000,— DM für das Rechnungsjahr 1963 zu erteilen.
Mit dieser Zustimmung werden ausdrücklich auch die Mehrkosten im Per
sonalkostenbereich für Beamte erfaßt.