Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 7 
Staubfreimachung von Landstraßen II, Ordnung. 
Die Verwaltung regt bezugnehmend auf eine Pressemeldung über 
Bürgermeisterbesprechungen eine Debatte über die Staubfreimachung 
von Landstraßen II. Ordnung an. Grundlage für diese Anregung sind 
frühere Anträge von Bürgermeister Handgretinger. Kreisrat Bürger 
meister Handgretinger beantragt jedoch, diese Angelegenheit bis auf 
weiteres zurückzustellen. Er sei jetzt für diese Frage nicht vorbe 
reitet , und er wolle später wieder darauf zurückkommen. 
§ 8 
Überplanmäßige Ausgaben im Rechnungsjahr 1963 im 
Personalkostenbereich. 
Die Planmittel für Personalausgaben reichen im Rechnungsjahr 1963 
nicht aus, um den zwangsläufig anfallenden Aufwand zu decken. Diese 
überplanmäßigen Ausgaben entstehen infolge Tariferhöhungen bei den An 
gestellten und Arbeitern ab 1. April 1963. Mehraufwand unter Abzug der 
durch unbesetzte Stellen ersparten Mittel = ca. 31.000,— DM. Dazu kom 
men weitere Überschreitungen auf Grund der U. Besoldungsnovelle, die 
nach den neuesten Informationen mit Rückwirkung ab 1. April 1963 gül 
tig sein soll. Die Mehrkosten durch die Erhöhung der Kinderzuschläge 
und der Ortszuschläge für Beamte, Angestellte und Arbeiter werden in 
diesem Jahr auf 90.000,— DM geschätzt. Damit entstehen 1963 insgesamt 
ca. 120.000,— DM zustimmungspflichtige überplanmäßige Ausgaben im Per 
sonalkostenbereich. In diesem Betrag sind auch die für Beamte anfallen 
den Mehrkosten enthalten, die ausdrücklich und besonders gebilligt wer 
den müssen. 
Durch diese überplanmäßigen Ausgaben ist der Haushaltsausgleich nicht 
gefährdet, weil bei den Finanzzuweisungen mit Mehreinnahmen gerechnet 
werden kann. Eine NachtragsSatzung ist daher nicht notwendig. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im Personalkosten 
bereich bis zu ca. 120.000,— DM für das Rechnungsjahr 1963 zu erteilen. 
Mit dieser Zustimmung werden ausdrücklich auch die Mehrkosten im Per 
sonalkostenbereich für Beamte erfaßt.
	        
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