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1) a) den Auftrag ohne Brückenbauarbeiten der billigsten Firma Zeller
& Söhne, Biberach, zum Angebotspreis von 1.379.534,33 DM zu erteilen,
b) eine Bauzeit bis zum 1. 11. 1964 einzuräumen;
2) a) den Auftrag für die Brückenbauarbeiten der billigsten Firma Grüner &
Mühlschlegel', Bibehach, zum Angebotspreis von 188.066,30 DM zu ertei
len ,
b) für die Brückenbauarbeiten eine Bauzeit bis zum 21. 8. 1964 einzuräumen;
3) den Kostenvoranschlag des Straßenbauamts Riedlingen mit 1.800.000 DM zu
genehmigen.
§ 13 ■ -
Umstufung der Landstraße bei Aufhofen
infolge des Neubaus der Bundesstraße 465 - Umgehung Aufhofen ~.
In dieser Angelegenheit wird auf den Beschluß des Kreisrats vom
29. 7. 1963 Bezug genommen. Das Straßenbauamt Riedlingen wurde ersucht,
das zur Klassifizierung als Landstraße II. Ordnung vorgesehene Teilstück
der Bundesstraße 465 tait einem Porenschluß zu versehen. Nach Erfüllung
dieses Ersuchens soll an den Kreistag der Antrag gestellt werden, dem
Klassifizierungsantrag des Straßenbauamts zu entsprechen.
Das Straßenbauamt hat nun mitgeteilt, daß das Regierungspräsidium
die Ausführung eines Porenschlusses nicht genehmigt hat. Die Straße soll
jedoch auf Kosten des Landes instandgesetzt werden. Oberbaurat Walker hat
in der Beratung zugesichert, daß die Straße sorgfältig geflickt werden
soll. Auch wenn sich nachträglich noch Beanstandungen ergeben sollten,
werden diese ebenfalls ordnungsmäßig beseitigt.
Auf Grund der Zusicherung des Straßenbauamts wird nach Beratung
einstimmig
4 beschlossen;
an den Kreistag den-Antrag zu stellen, dem Antrag des Straßenbauamts auf
Klassifizierung des Teilstücks der Bundesstraße 465 in Aufhofen mit
1,360 km als Landstraße II. Ordnung zu entsprechen.
§ 14
Beschaffung einer Röntgenkugel und eines Echo-Encephalographs
für das Kreiskrankenhaus Biberach.
Für das Kreiskrankenhaus Biberach ist die Anschaffung einer Röntgen
kugel mit Lichtvisier sowie eines Echo-Encephalographs notwendig. Es han
delt sich hier um Spezialgeräte für schwere Schädelverletzungen. Nach
dem Angebot der Firma Siemens-Reinigerwerke AG., Stuttgart, betragen die
Kosten für die Röntgenkugel mit Lichtvisier insgesamt 5.433,— DM und für
den Echo-Encephalograph 9.382,— DM. Der Chefarzt hält die angebotenen
Geräte für geeignet. Haushaltsmittel stehen 1963 zur Verfügung.
Es wird einstimmig
beschlossen: