12
Es wird einstimmig
beschlossen:
der überplanmäßigen Ausgabe im Bereich der Kreiskrankenhäuser in Höhe von
68.568,35 DM zuzustimmen.
§ 18
Erhöhung der Versicherungssummen für die Haftpflichtversicherung
des Landkreises.
Die Versicherungssummen für die Haftpflichtversicherung des Landkrei
ses betragen seither 300.000,— DM für Personenschäden und 30.000,— DM
für Sachschäden. Diese Versicherungssummen sind nach den Ausführungen der
Verwaltung nicht mehr ausreichend und sollten daher auf 1.000.000,— DM
für Personenschäden und 100.000,— DM für Sachschäden erhöht werden.
Dadurch erhöht sich die Versicherungsprämie gegenüber seither um 50 % -
1.072,— DM.
Es wird einstimmig
beschlossen:
die Versicherungssummen für die Haftpflichtversicherung des Landkreises
ab 1. 1. 1964 für Personenschäden auf 1.000.000,— DM und für Sachschäden
auf 100.000,— DM zu erhöhen.
§ 19
Laufender Beitrag an den Bezirksimkerverein Biberach.
Mit Beschluß des Kreisrats vom 30. 5. 1963 wurde dem Bezirksimker
verein Biberach ein einmaliger Beitrag von 500,— DM bewilligt. Dabei wurde
in Aussicht genommen, einen laufenden Jahresbeitrag zu gewähren, wenn ein
entsprechender begründeter Antrag des Bezirksimkervereins eingeht. Der
Antrag liegt nun vor und wird bekanntgegeben. Es wird vorgeschlagen, ab
Rechnungsjahr 1964 einen laufenden Beitrag von jährlich 300,— DM zu be
willigen.
Es wird einstimmig
beschlossen:
dem Bezirksimkerverein Biberach ab Rechnungsjahr 1964 einen laufenden Jah
resbeitrag von 300,— DM zu gewähren.