Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 23 
Krankenhauspflegesätze für Selbstzahler. 
Die Verwaltung gibt bekannt, daß das Regierungspräsidium die Erhöhung 
der Pflegesätze entsprechend dem Beschluß des Kreisrats vom 20. 9. 1963 
preisrechtlich genehmigt hat. Die preisrechtliche Genehmigung brachte gering 
fügige Verbesserungen,insbesondere Aufrundungen gegenüber dem Beschluß des 
Kreisrats. Es wurden die Pflegesätze für gesunde Säuglinge im Kreiskranken 
haus Biberach mit 5,90 DM (gegenüber 5,40 DM), im Kreiskrankenhaus Laupheim 
mit 5,20 DM (4,80 DM) und im Kreiskrankentiaus Ochsenhausen mit 5,50 DM (5,— DM) 
genehmigt. Der Pflegesatz für Kinder bis.zum vollendeten 12. Lebensjahr und 
für kranke Säuglinge im Kreiskrankenhaus Laupheim wurde mit 14,80 DM (14,60 DM) 
und im Kreiskrankenhaus Ochsenhausen mit 15,80 DM (15,70 DM) genehmigt. 
Die Verwaltung schlägt vor, die Erhöhungen infolge der preisrechtlichen Ge 
nehmigung nicht mit Rückwirkung, sondern zum frühestmöglichen Zeitpunkt in 
Kraft zu setzen. 
Es wird einstimmig . , 
beschlossen: 
die Erhöhungen der Pflegesätze für Selbstzahler, die sich aus der preisrecht 
lichen Genehmigung ergeben, zu genehmigen und die Erhöhungen zum frühestmög 
lichen Zeitpunkt anzuwenden. 
§ 24 
Krankenhauspflegesätze für öffentliche Kostenträger. 
Die Verwaltung gibt bekannt, daß zwischen der Preisbehörde und der 
AOK Biberach eine Besprechung stattgefunden hat, zu der auch die Verwaltung 
zugezogen wurde. Die AOK hat in der Besprechung dargetan, daß sie sehr 
leistungsschwach sei und mit 9,5 % den höchsten Beitragssatz im Regierungs 
bezirk Südwürttemberg-HohenzoIlern habe. Die Preisbehörde hat ausgeführt, 
daß die vollen Selbstkosten mit Rücksicht auf die Finanzlage der AOK Biberach 
noch nicht genehmigt werden könnten. Der Vertreter der Preisbehörde hat in 
Aussicht gestellt, daß folgende Sätze mit Wirkung ab 1. 5. 1963 genehmigt 
werden sollen: 
Kreiskrankenhaus Biberach 22,50 DM, 
Kreiskrankenhaus Laupheim 20,00 DM, 
Kreiskrankenhaus Ochsenhausen 20,50 DM. 
Die Verwaltung schlägt vor, diese Sätze zu genehmigen, für den Fall, daß 
die preisrechtliche Genehmigung in dieser Höhe ausgesprochen wird und kein 
Rechtsmittel hiegegen einzulegen. Dies0 soll nicht nur für die AOK Biberach, 
sondern für alle Kassen gelten. 
Es wird einstimmig 
• beschlossen: . . 
den von der Preisbehörde zur Genehmigung in Aussicht gestellten Pflegesätzen 
zuzustimmen. Die Zustimmung gilt für alle öffentlichen Kassen.
	        
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