Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

II. Teil: Nichtöffentliche Sitzung. 
§ 25 
Erweiterung des Straßenplanungskatalogs. 
Der Kreistag hat am 18. 12. 1962 eine Planungsreihenfolge für Land 
straßen II. Ordnung festgelegt. Bis zum Frühjahr 1964 sind sämtliche Pla 
nungen dieses Programms durchgeführt. Es ist daher notwendig, den Straßen 
planungskatalog entsprechend zu erweitern. 
Die Verwaltung übergibt den Kreisraten zu diesem. Zweck Vorschläge 
über die Erweiterung der Planungsreihenfolge. Kreisrat Handgretinger 
schlägt vor, mit der Planungsreihenfolge auch die Ausbaureihenfolge zu 
verbinden. Die Mehrheit des Kreisrats hält jedoch die Trennung für zweck 
mäßiger. Die Vorschläge der Verwaltung werden durchgegangen und. die. Dring 
lichkeit der Planung im einzelnen besprochen. 
Kreisrat Sauter beantragt, die Landstraße II. Ordnung Birkenhard - 
Bundesstraße Nr. 312 in den Planungskatalog hereinzunehmen; er habe schon 
früher einen diesbezüglichen mündlichen Antrag im Kreisrät gestellt. 
Es wird außerdem ein Antrag des Bürgermeisteramts Altheim bekanntge 
geben, die Landstraße II. Ordnung Nr. 16 Aufhofen - Altheim einschließlich 
der Ortsdurchfahrt Altheim, im Jahre 1964 auszubauen. Oberbaurat Walker 
bezweifelt, ob der Ausbau 1964 noch möglich ist. Kreisrat Zinser tritt 
dafür- ein, daß die Planung für diese Straße vorangetrieben und die Straße 
möglichst 1964 ausgebaut wird. 
Die Straße Reute - Mittelbiberach soll nach dem Antrag des Bürger 
meisteramts Mittelbiberach baldmöglichst ausgebaut werden, weil die Schüler 
des 9. Schuljahres der Gemeinde Reute die Schule in Mittelbiberach besu 
chen werden. 
Die Landstraße II. Ordnung: Nr. 29 zwischen Illerbachen - B 312 sowie 
die Landstraße II. Ordnung im Raume Steinhausen/Rottum und die Landstraße 
II. Ordnung Wirbel - Zillishausen - Heggbach müssen wegen einer, bevor 
stehenden Flurbereinigung geplant werden. 
Das Planungsprogramm umfaßt etwas mehr als 40 km und beschäftigt 
die beauftragten Planungsbüros mindestens 2 Jahre. 
Nach Beratung wird einstimmig ... . 
beschlossen: 
an den Kreistag den Antrag zu stellen, folgende Landstraßen II«, Ordnung 
in der nachstehenden Reihenfolge zur Ausbauplanung freizugeben: 
+) P. Nr.l L.II.O. Nr.52 zwischen Rißegg und Rindenmoos - L.I.O. Nr.283. 
Gesamtlänge: 3,113 km; 
Ausbaukosten: 750.000 DM. 
P. Nr.2 L.II.O. Nr.16 von der Bundesstraße Nr.465 (alt) nördlich Auf 
hofen - Altheim einschl. OD. Altheim. 
Gesamtlänge: 1,154 km; 
Ausbaukosten: 340.000 DM. 
+) Fußnote: P. bedeutet Planungsnummer.
	        
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