II. Teil: Nichtöffentliche Sitzung.
§ 25
Erweiterung des Straßenplanungskatalogs.
Der Kreistag hat am 18. 12. 1962 eine Planungsreihenfolge für Land
straßen II. Ordnung festgelegt. Bis zum Frühjahr 1964 sind sämtliche Pla
nungen dieses Programms durchgeführt. Es ist daher notwendig, den Straßen
planungskatalog entsprechend zu erweitern.
Die Verwaltung übergibt den Kreisraten zu diesem. Zweck Vorschläge
über die Erweiterung der Planungsreihenfolge. Kreisrat Handgretinger
schlägt vor, mit der Planungsreihenfolge auch die Ausbaureihenfolge zu
verbinden. Die Mehrheit des Kreisrats hält jedoch die Trennung für zweck
mäßiger. Die Vorschläge der Verwaltung werden durchgegangen und. die. Dring
lichkeit der Planung im einzelnen besprochen.
Kreisrat Sauter beantragt, die Landstraße II. Ordnung Birkenhard -
Bundesstraße Nr. 312 in den Planungskatalog hereinzunehmen; er habe schon
früher einen diesbezüglichen mündlichen Antrag im Kreisrät gestellt.
Es wird außerdem ein Antrag des Bürgermeisteramts Altheim bekanntge
geben, die Landstraße II. Ordnung Nr. 16 Aufhofen - Altheim einschließlich
der Ortsdurchfahrt Altheim, im Jahre 1964 auszubauen. Oberbaurat Walker
bezweifelt, ob der Ausbau 1964 noch möglich ist. Kreisrat Zinser tritt
dafür- ein, daß die Planung für diese Straße vorangetrieben und die Straße
möglichst 1964 ausgebaut wird.
Die Straße Reute - Mittelbiberach soll nach dem Antrag des Bürger
meisteramts Mittelbiberach baldmöglichst ausgebaut werden, weil die Schüler
des 9. Schuljahres der Gemeinde Reute die Schule in Mittelbiberach besu
chen werden.
Die Landstraße II. Ordnung: Nr. 29 zwischen Illerbachen - B 312 sowie
die Landstraße II. Ordnung im Raume Steinhausen/Rottum und die Landstraße
II. Ordnung Wirbel - Zillishausen - Heggbach müssen wegen einer, bevor
stehenden Flurbereinigung geplant werden.
Das Planungsprogramm umfaßt etwas mehr als 40 km und beschäftigt
die beauftragten Planungsbüros mindestens 2 Jahre.
Nach Beratung wird einstimmig ... .
beschlossen:
an den Kreistag den Antrag zu stellen, folgende Landstraßen II«, Ordnung
in der nachstehenden Reihenfolge zur Ausbauplanung freizugeben:
+) P. Nr.l L.II.O. Nr.52 zwischen Rißegg und Rindenmoos - L.I.O. Nr.283.
Gesamtlänge: 3,113 km;
Ausbaukosten: 750.000 DM.
P. Nr.2 L.II.O. Nr.16 von der Bundesstraße Nr.465 (alt) nördlich Auf
hofen - Altheim einschl. OD. Altheim.
Gesamtlänge: 1,154 km;
Ausbaukosten: 340.000 DM.
+) Fußnote: P. bedeutet Planungsnummer.