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§ 26
Festlegung der Reihenfolge des Ausbaus von Kreisstraßen.
Nach der Festlegung der Planungsreihenfolge ist auch die Ausbau
reihenfolge zu ergänzen. Grundlage ist die Reihenfolge, die der Kreistag
mit Beschluß vom 18. 12. 1962 festgelegt hat. 8 dieser Maßnahmen wurden
in das Ausbauprogramm 1963 mit Vorgriff auf 1964 aufgenommen. Die Straße
Baltringen - Anschluß B 30 wurde zur Landstraße I. Ordnung aufgestuft.
Diese 9 Maßnahmen können daher als erledigt betrachtet werden.
In der Beratung ist der Kreisrat einmütig der Auffassung, daß die
Strecke Ortsdurchfahrt Haslach und Haslach - Kreisgrenze gegen Mooshausen
im Ausbauprogramm etwas vorgeschoben werden sollte, weil der Landkreis
Wangen das Anschlußstück bereits in diesem Jahr ausgebaut hat. Außerdem
soll die Straße Altheim - Aufhofen dem Rechnungsjahr vorweg zugewiesen
werden, in dem ihre Ausführung frühestens möglich ist. Nach eingehender
Beratung wird einstimmig
beschlossen:
an den Kreistag folgenden Antrag zu stellen:
1) folgende Straßenbaumaßnahmen dem Rechnungsjahr vorweg zuzuweisen, in
dem ihre Ausführung frühestens möglich wird:
Reststrecke L.II.O. Nr.15 bei Aßmannshardt )
Bahnhofstraße in Tannheim
Ortsdurchfahrt Äpfingen in Richtung Schemmerberg ) wie bisher
Mettenberg - Ellmannsweiler
Altheim - Aufhofen (neu hinzugekommen);
2) für das Straßenbauprogramm folgende Reihenfolge festzulegen:
Nr. 1 Winterstettenstadt - Winterstettendorf bis Kreisgrenze
Nr. 2 Wain - Hörenhausen
Nr. 3 Ortsdurchfahrt Haslach und Haslach - Kreisgrenze (Richtg. Mooshausen)
Nr. 4 Berkheim — Oberopfingen
Nr. 5 Äpfingen - Langenschemmern
Nr . 6 Dietmanns - Uiierluizen — Knetzenweiler - B 465
Nr. 7 Otterswang - Laimbach
Nr. 8 B 465 bis Röhrwangen
Nr. 9 Attenweiler bis Kreisgrenze (Rupertshofen)
Nr.10 Reststrecke Häusern - Ringschnait
Nr.11 Rißegg - Rindenmoos - L.I.O. Nr.283
Nr.12 Reute - Mittelbiberach
Nr.13 Birkenhard - B 312
Nr.14 Hattenburg - Mittelbuch
Nr.15 Obersulmetingen - Ingerkingen .