Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 27 
Staubfreimachung von Landstraßen II. Ordnung. 
Auf die wiederholten Beratungen im Kreisrat und auch im Kreistag 
wird Bezug genommen. Außerdem wird die schriftliche Stellungnahme des 
Straßenbauamts Riedlingen bekanntgegeben. Das Straßenbauamt hält die 
provisorische Staubfreimachung nur unter folgenden Voraussetzungen für 
vertretbar: 
1) eine einigermaßen verkehrsgerechte Linienführung der bestehenden 
Straße im Grund und Aufriß; 
2) eine Mindestfahrbahnbreite von etwa 4 m. Hierunter sollen auch Stras 
sen fallen, die mit einfachen Mitteln wenigstens auf 4 m verbreitert 
werden können; 
3) einen ausreichenden Unterbau; 
4) geregelte Wasserabflußverhältnisse. 
Die Kosten für eine Staubfreimachung belaufen sich pro km auf 
60.000 bis 80.000 DM. Das Straßenbauamt ist der Auffassung, daß der 
Hauptteil der verfügbaren Geldmittel wie seither für den frostsicheren 
Ausbau der Straßen verwendet werden soll. Straßen, die in den nächsten 
5 Jahren zum Ausbau vorgesehen sind, sollen von vornherein nicht für die 
Staubfreimachung vorgesehen werden. , . , . . 
Oberbaurat Walker gibt hiezu noch nähere Erläuterungen. Er schlägt 
vor, durch eine Besichtigung der betreffenden Strecken durch den Kreis 
rat festzustellen, ob sich die Straßen zur Staubfreimachung eignen. 
Man ist sich darüber im klaren, daß sich bei Berücksichtigung des 
vorliegenden Ausbauprogramms nur wenige Straßen zur Staubfreimachung 
eignen werden. Folgende Straßen könnten zur Staubfreimachung in Frage 
kommen, vorbehältlich eingehender Nachprüfung: 
Otterswang - Hopferbach 
Flugplatz Laupheim - Walpertshofen 
Bergerhausen - Winterreute 
Eberhardzell - Dietenwengen 
Berkheim - Oberopfingen 
Eberhardzell - Ampfelbronn. 
Es wird vorgeschlagen, die Gemeinden durch die Kreisabteilung des 
Württ. Gemeindetags aufzuklären. Alsdann soll sich der Kreisrat erneut 
mit dieser Angelegenheit befassen. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
nach der Aufklärung der Gemeinden durch die Kreisabteilung des Württ. 
Gemeindetags sich zu gegebener Zeit mit der Staubfreimachung erneut 
zu befassen und die Angelegenheit so lange zurückzustellen.
	        
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