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1) den Erstattungsbetrag innerhalb Etters auf 3,— DM je qm und außerhalb
Etters auf 2,— DM je qm festzusetzen;
2) in die Richtlinien vom 28. 9. 1963 einen Abschnitt 3 a (vor Ziffer 4)
aufzunehmen mit folgendem Wortlaut:
"Der Kreisrat ist ermächtigt, über die nach Nr. 3 sich ergebende Ent
schädigung hinaus einen zusätzlichen Beitrag des Landkreises zu bewilli
gen. Diese Ermächtigung gilt nur, wenn die Gesamtbelastung der Gemeinde
durch die anstehende Straßenbaumaßnahme
a) nicht im Einklang mit der Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist, wo
bei ein strenger Maßstab angelegt werden muß, oder
b) nach Lage des Falles kein besonderes Interesse der Gemeinde an der
anstehenden Straßenbaumaßnahme festzustellen ist";
3) diese Neuregelung ab 1. 1. 1964 anzuwenden; für frühere einschließlich
der noch im Bauprogramm des Rechnungsjahres 1963 enthaltenen Baumaßnah
men gelten die hiefür getroffenen Vereinbarungen, und die bisherige Hand
habung weiter.
§ 29
Aufbau eines Abstellraumes
auf das Garagengebäude beim Kreiskrankenhaus Biberach.
Das Dach des Garagengebäudes beim Kreiskrankenhaus Biberach ist undicht
geworden. Die Reparaturarbeiten würden nach den Berechnungen der Kreisbau
meisterstelle ca. 16.000 DM erfordern.
In diesem Zusammenhang ergibt sich die Möglichkeit, auf das Garagen
gebäude einen Aufbau anzubringen, so daß notwendige Lagerräume gewonnen
werden könnten. Damit läßt sich zugleich eine herkömmliche Eternit-Dach
deckung erreichen, die keinen wesentlichen Unterhaltsaufwand mehr verur
sachen würde. Die Kosten belaufen sich nach einer vorläufigen Schätzung
auf 37.000 DM. Mit der Planung soll das Architekturbüro Gaupp beauftragt
werden, das seinerzeit das Garagengebäude erstellt hat und daher die
speziellen Schwierigkeiten der Untergrundverhältnisse an dieser Hang
lage kennt.
Es wird einstimmig
beschlossen;
1) den Stockaufbau auf das Garagengebäude beim Kreiskrankenhaus Biberach
zu genehmigen;
2) die Kosten hiefür in Höhe von ca. 37.000 DM im Haushaltsplan 1964 be
reitzustellen;
3) den Kleinaufträg dem Architekturbüro Gaupp in Biberach zu übertragen.