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§ 25
Schuldaufnahme der Kreissparkasse Biberach,
Aus Mitteln der Landwirtschaft!. Rentenbank in Frank-
furt/M. erhält der Bundesbahnoberbetriebswart Alois Sobotzik
zum Erwerb der alten Hofstelle des Aussiedlers Johann Ott in
Laupheim ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von DM 17.000,—
Dieses Darlehen hat die Kreissparkasse aufzunehmen und an
Sobotzik weiterzureichen. Es ist deshalb eine Genehmigung
des Gewährverbands zu dieser Schuldaufnähme notwendig.
Nach Beratung wird
beschlossen:
die Genehmigung des Gewährverbands zu vorstehender Schuldauf
nahme zu erteilen.
§ 26
Arbeitgeberdarlehen zum Wohnungsbau an die
Angestellte Musch.
Die Angestellte Musch beabsichtigt, in Biberach eine
Wohnung zu erstellen. Das Bauvorhaben kostet DM 65.000,—.
Die Finanzierung ist sichergestellt, wenn ein Arbeitgeber
darlehen in Höhe von DM 5.000,— zugesagt wird. Verwaltungs-
seits wird dieses Gesuch zu den üblichen Bedingungen befür
wortet.
Nach Beratung wird
beschlossen:
der Angestellten Musch ein Arbeitgeberdarlehen von DM 5.000,—
zu den üblichen Bedingungen zu verwilligen.