Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 32 
Beschaffung eines neuen Dienstkraftwagens £ür den Landrat. 
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß der Dienst kraftwagen des Landrats 
nunmehr 4 Jahre alt ist und die Reparaturarbeiten beginnen. Er sollte da 
her durch ein neues Fahrzeug gleicher Art ersetzt werden. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
als Ersatz für den Dienstkraftwagen des Landrats ein neues Fahrzeug der 
gleichen Art anzuschaffen. 
§ 33 
Änderung der Chefarztverträge. 
Es wird auf die Beratung des Kreisrats am 20. 9. 1963 wegen der Än 
derung der Chefarztverträge Bezug genommen. Die Verwaltung teilt hiezu 
mit, daß der Vertragsentwurf mit Ausnahme von Dr. Schneiderhan von allen 
Chefärzten gebilligt wurde. Chefarzt Dr. Schneiderhan ist nicht bereit, 
den Zusatz zu § 12 Abs.1 des Chefarztvertrags zu akzeptieren. Er ist wohl 
bereitwie seither den nachgeordneten Ärzten der chirurgischen Abteilung 
aus seinen Einnahmen Zuwendungen zu leisten oder diesen Ärzten gewisse 
Einnahmen zu überlassen. Er will sich jedoch deswegen nicht vertraglich 
binden. 
Der Kreisrat ist der Auffassung, daß von der vorliegenden Vertrags 
fassung nicht abgegangen werden sollte, nachdem die übrigen Ärzte den Ver 
tragsentwurf gebilligt haben. 
Chefarzt Dr. Schneiderhan hat außerdem darum nachgesucht, die nach 
§ 12 Abs.2 des Chefarztvertrags in der Fassung des vorliegenden Entwurfs 
vorgesehene Grundvergütung nach Vergütungsgruppe I a zuzüglich Ortszu 
schlag nicht erst mit Inkrafttreten der Änderung ab 1. 1. 1964, sondern 
bereits ab 1. 10. 1963 zu gewähren, weil ab diesem Zeitpunkt Oberarzt Dr. 
Unger eingetreten ist und seit dem Ausscheiden von Dr. Philippi die Ober 
arztstelle an der chirurgischen Abteilung nicht besetzt war. Die Verwal 
tung hält es trotz gewisser Bedenken noch für vertretbar, die finanziellen 
Mehraufwendungen des Dr. Schneiderhan während der Nichtbesetzung der Ober 
arztstelle bei der chirurgischen Abteilung mit einem Pauschalbetrag von 
1.000,— DM abzufinden. Kreisrat Handgretinger vertritt die Auffassung, daß 
es sich hier um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Der 
Kreisrat soll die Entscheidung hierüber der Verwaltung überlassen. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
1) vom vorliegenden Vertragsentwurf des § 12 Abs.l der Chefarztverträge 
nicht abzuweichen; 
2) die Abfindung von Chefarzt Dr. Schneiderhan während der Nichtbesetzung 
der Oberarztstelle bei der chirurgischen Abteilung der Verwaltung zu 
überlassen.
	        
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