Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

§ 34 
Wahl der Mitglieder für den Jugendwohlfahrtsausschuß. 
In der Kreisratssitzung vom 28. 10. 1963 wurde ein Antrag an den 
Kreistag über die Bildung eines Jugendwohlfahrtsausschusses beschlossen. 
Inzwischen wurden die vorgesehenen Jugendverbände und freien Vereini 
gungen der Jugendwohlfahrt zur Einreichung von Vorschlägen für die Wahl 
der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendwohlfahrtsausschusses aufge 
fordert. Die eingegangenen Vorschläge werden bekanntgegeben. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
an den Kreistag den Antrag zu stellen, in den Jugendwohlfahrtsausschuß 
zu wählen: 
1) nach § 3 b der Satzung aus dem Kreistag: 
Kreisverordneter Blank, Biberach 
Kreisverordneter Handgretinger, Schussenried 
1. Stellvertreter: Kreisverordneter Habrik, Ochsenhausen 
2. Stellvertreter: Kreisverordneter Sauter, Warthausen; 
2) nach § 3 d der Satzung aus dem Bereich der Jugendverbände, vertreten 
durch den Kreisjugendring Biberach: 
Herrn Franz Baum, Rot an der Rot 
Fräulein Johanna Gerster, Biberach 
1. Stellvertreter: Herr Eberhard Auer, Biberach 
2. Stellvertreter: Herr Alfons Förderer, Biberach; 1 
3) nach § 3 e der Satzung als Vertreter der Vereinigungen der Jugend 
wohlfahrt nach den Vorschlägen des Caritasverbandes, der Diakonischen 
Bezirksstelle, des Deutschen Roten Kreuzes und der Arbeiterwohlfahrt: 
Fräulein Gertrud Kutzera beim Caritasverband Biberach 
Herr Helmut Schmid von der Diakonischen Bezirksstelle Biberach 
1. Stellvertreter: Frau Gronmayer vom Kreisverein 
des Deutschen Roten Kreuzes 
2. Stellvertreter: Herr Ludwig Walter von der Arbeiterwohlfahrt. 
§ 35 
Aufrückung der Fürsorgerinnen Rothmund und Saur und des Jugendwohlfahrts 
pflegers Blocher in Vergütungs-Gruppe IV b. 
Die Verwaltung gibt bekannt, daß die Kreisfürsorgerinnen Rothmund 
und Saur sowie Jugendwohlfahrtspfleger Blocher die Aufrückung in die 
Vergütungsgruppe IV b beantragt haben. Die Verwaltung hält jedoch die 
Tätigkeitsmerkmale für eine Aufrückung nicht für gegeben. Dieser Auffas 
sung schließt sich der Kreisrat an. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
die Anträge der Kreisfürsorgerinnen Rothmund und Saur und des Jugendwohl 
fahrtspflegers Blocher auf Aufrückung von Vergütungsgruppe V b in die 
Vergütungsgruppe IV b BAT abzulehnen.
	        
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