§ 34
Wahl der Mitglieder für den Jugendwohlfahrtsausschuß.
In der Kreisratssitzung vom 28. 10. 1963 wurde ein Antrag an den
Kreistag über die Bildung eines Jugendwohlfahrtsausschusses beschlossen.
Inzwischen wurden die vorgesehenen Jugendverbände und freien Vereini
gungen der Jugendwohlfahrt zur Einreichung von Vorschlägen für die Wahl
der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendwohlfahrtsausschusses aufge
fordert. Die eingegangenen Vorschläge werden bekanntgegeben.
Es wird einstimmig
beschlossen:
an den Kreistag den Antrag zu stellen, in den Jugendwohlfahrtsausschuß
zu wählen:
1) nach § 3 b der Satzung aus dem Kreistag:
Kreisverordneter Blank, Biberach
Kreisverordneter Handgretinger, Schussenried
1. Stellvertreter: Kreisverordneter Habrik, Ochsenhausen
2. Stellvertreter: Kreisverordneter Sauter, Warthausen;
2) nach § 3 d der Satzung aus dem Bereich der Jugendverbände, vertreten
durch den Kreisjugendring Biberach:
Herrn Franz Baum, Rot an der Rot
Fräulein Johanna Gerster, Biberach
1. Stellvertreter: Herr Eberhard Auer, Biberach
2. Stellvertreter: Herr Alfons Förderer, Biberach; 1
3) nach § 3 e der Satzung als Vertreter der Vereinigungen der Jugend
wohlfahrt nach den Vorschlägen des Caritasverbandes, der Diakonischen
Bezirksstelle, des Deutschen Roten Kreuzes und der Arbeiterwohlfahrt:
Fräulein Gertrud Kutzera beim Caritasverband Biberach
Herr Helmut Schmid von der Diakonischen Bezirksstelle Biberach
1. Stellvertreter: Frau Gronmayer vom Kreisverein
des Deutschen Roten Kreuzes
2. Stellvertreter: Herr Ludwig Walter von der Arbeiterwohlfahrt.
§ 35
Aufrückung der Fürsorgerinnen Rothmund und Saur und des Jugendwohlfahrts
pflegers Blocher in Vergütungs-Gruppe IV b.
Die Verwaltung gibt bekannt, daß die Kreisfürsorgerinnen Rothmund
und Saur sowie Jugendwohlfahrtspfleger Blocher die Aufrückung in die
Vergütungsgruppe IV b beantragt haben. Die Verwaltung hält jedoch die
Tätigkeitsmerkmale für eine Aufrückung nicht für gegeben. Dieser Auffas
sung schließt sich der Kreisrat an.
Es wird einstimmig
beschlossen:
die Anträge der Kreisfürsorgerinnen Rothmund und Saur und des Jugendwohl
fahrtspflegers Blocher auf Aufrückung von Vergütungsgruppe V b in die
Vergütungsgruppe IV b BAT abzulehnen.