Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 36 
Aufrückung des Angestellten Ottmar Sippie. 
Die Verwaltung gibt bekannt', daß im Zusammenhang mit der Einrichtung 
einer Rechnungsstelle beim Ausgleichsamt der seither bei der Kreiskasse an 
gestellte Ottmar Sippie dorthin versetzt und mit Wirkung ab 1. Januar 1964 
von der Vergütungsgruppe VII in die Vergütungsgruppe VI b BAT aufgerückt 
werden soll. Die Tätigkeitsmerkmale für die Vergütungsgruppe VI b liegen 
in diesem Fall vor. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
1) den Angestellten Ottmar Sippie mit Wirkung ab 1. Januar 1964 von der 
Vergütungsgruppe VII in die Vergütungsgruppe VI b aufzurücken; 
2) an den Kreistag den Antrag zu stellen, den Stellenplan entsprechend zu 
ändern. 
§ 37 
Durchführung des Gesetzes über die Wohnungsbeihilfen. 
Die Durchführung des Gesetzes über die Wohnungsbeihilfen ist nach 
der vorliegenden gesetzlichen Verpflichtung eine Weisungsaufgabe des Land 
kreises. Die entsprechenden Aufwendungen werden jedoch mit Bund und Land 
abgerechnet. Der Personal- und Sachaufwand ist durch den Finanzausgleich 
abgegolten. 
Es ist vorgesehen, diese Aufgabe organisatorisch in das Kreissozialamt 
einzugliedern. Dieses Amt ist jedoch nicht in der Lage, den zu erwarten 
den Arbeitsanfall ohne Vermehrung des Personals zu erledigen. Die Verwal 
tung schlägt daher vor, für diese Aufgabe eine Inspektorenstelle zu schaf 
fen. Es ist allerdings noch nicht abzusehen, wie sich diese Arbeit aus 
weitet. Ein Beamter des Kreissozialamts scheidet jedoch altershalber in 
etwa 1 1/2 Jahren aus. Es besteht daher seinerzeit die Möglichkeit, die 
Angelegenheit nochmals zu prüfen und evtl, die frei werdende Stelle nicht 
mehr zu besetzen, sondern die Stelle dem einzustellenden Inspektor zu 
übertragen. Die zu schaffende Stelle soll alsbald im Staatsanzeiger aus 
geschrieben werden. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
1) beim Kreissozialamt eine Planstelle mit der Amtsbezeichnung "Kreisinspek 
tor" in der Besoldungsgruppe A 9 zu schaffen und die Verwaltung mit der 
Ausschreibung dieser Stelle zu beauftragen; 
2) an den Kreistag den Antrag zu stellen, die Stellensatzung in Abschnitt 4 
wie folgt zu erweitern: 
" 1 Stelle der Besoldungsgruppe A 9 
Amtsbezeichnung: Kreisinspektor 
Dienststellung: Sachbearbeiter ".
	        
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