24
§ 36
Aufrückung des Angestellten Ottmar Sippie.
Die Verwaltung gibt bekannt', daß im Zusammenhang mit der Einrichtung
einer Rechnungsstelle beim Ausgleichsamt der seither bei der Kreiskasse an
gestellte Ottmar Sippie dorthin versetzt und mit Wirkung ab 1. Januar 1964
von der Vergütungsgruppe VII in die Vergütungsgruppe VI b BAT aufgerückt
werden soll. Die Tätigkeitsmerkmale für die Vergütungsgruppe VI b liegen
in diesem Fall vor.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1) den Angestellten Ottmar Sippie mit Wirkung ab 1. Januar 1964 von der
Vergütungsgruppe VII in die Vergütungsgruppe VI b aufzurücken;
2) an den Kreistag den Antrag zu stellen, den Stellenplan entsprechend zu
ändern.
§ 37
Durchführung des Gesetzes über die Wohnungsbeihilfen.
Die Durchführung des Gesetzes über die Wohnungsbeihilfen ist nach
der vorliegenden gesetzlichen Verpflichtung eine Weisungsaufgabe des Land
kreises. Die entsprechenden Aufwendungen werden jedoch mit Bund und Land
abgerechnet. Der Personal- und Sachaufwand ist durch den Finanzausgleich
abgegolten.
Es ist vorgesehen, diese Aufgabe organisatorisch in das Kreissozialamt
einzugliedern. Dieses Amt ist jedoch nicht in der Lage, den zu erwarten
den Arbeitsanfall ohne Vermehrung des Personals zu erledigen. Die Verwal
tung schlägt daher vor, für diese Aufgabe eine Inspektorenstelle zu schaf
fen. Es ist allerdings noch nicht abzusehen, wie sich diese Arbeit aus
weitet. Ein Beamter des Kreissozialamts scheidet jedoch altershalber in
etwa 1 1/2 Jahren aus. Es besteht daher seinerzeit die Möglichkeit, die
Angelegenheit nochmals zu prüfen und evtl, die frei werdende Stelle nicht
mehr zu besetzen, sondern die Stelle dem einzustellenden Inspektor zu
übertragen. Die zu schaffende Stelle soll alsbald im Staatsanzeiger aus
geschrieben werden.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1) beim Kreissozialamt eine Planstelle mit der Amtsbezeichnung "Kreisinspek
tor" in der Besoldungsgruppe A 9 zu schaffen und die Verwaltung mit der
Ausschreibung dieser Stelle zu beauftragen;
2) an den Kreistag den Antrag zu stellen, die Stellensatzung in Abschnitt 4
wie folgt zu erweitern:
" 1 Stelle der Besoldungsgruppe A 9
Amtsbezeichnung: Kreisinspektor
Dienststellung: Sachbearbeiter ".