§ 38
Wahl des Kreispflegers.
Durch den Dienstaustritt von Kreisverwaltungsdirektor Rack ist die
Stelle des Kreispflegers frei geworden. Auf die Ausschreibung im Staats
anzeiger gingen folgende Bewerbungen ein:
1) Edel, Karl, Kreisamtmann, Leiter des Kreisjugendamts Biberach
2) Romer , Alois, Kreisamtmann, Leiter des KreisSozialamts Biberach
3) Brecht, Sixt, Kreisamtmann, Leiter des Verwaltungsaktuariats III,
Laupheim
4) Nau, Erich, Kreisamtmann, Stellvertreter des ausgeschiedenen Amtsinhabers
5) Bader , Emil, Stadtamtmann bei der Stadt Kirchheim/Teck.
Auf eine Vorstellung der Bewerber wird verzichtet, nachdem die amtsangehöri
gen Bewerber ausreichend bekannt sind. Der Kreisrat spricht sich geschlossen
für die Bewerbung des seitherigen Stellvertreters des ausgeschiedenen Amts
inhabers, Kreisamtmann Nau, aus, der aus seiner bisherigen Tätigkeit bestens
bekannt ist. Im Falle der Wahl durch den Kreistag soll Kreisamtmann Nau
die freie Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 der Stellensatzung übertragen
werden. Die Stelleneinweisung soll im Wege der Unterbesetzung mit Rückwir
kung ab 1. November 1963 in A 12 erfolgen, bis die gesetzlichen Voraus
setzungen für die Einweisung in Besoldungsgruppe A 13 gegeben sind.
Anläßlich dieser Beratung ergibt sich auch eine längere Aussprache
über die Beförderung von bewährten Beamten nach Besoldungsgruppe A 12.
Gedacht ist an die Kreisamtmänner Romer und Edel, die sich jetzt ebenfalls
beworben haben, aber auch an Kreisbaumeister Maier. Diese Beratung läßt
sich nicht völlig abklären, weil gewisse Unklarheiten in rechtlicher, mehr
noch in stellenplanmäßiger Hinsicht ungeklärt sind. Andererseits gibt es
bei den persönlichen Vorrückungen, denen man den Vorzug geben will, inso
fern Schwierigkeiten, als diese Beamten die zeitlichen Voraussetzungen da
zu recht unterschiedlich erfüllen. Die Mehrheit ist in der Sache der Mei
nung, daß diese drei Beamten gleichzeitig befördert werden sollten. Kreis
rat Habrik meint dazu, daß die Verwaltung diese Angelegenheit einmal
rechtlich untersuchen sollte, um dann dem Kreisrat zu berichten.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
an den Kreistag folgenden Antrag zu stellen:
1) den Bewerber Kreisamtmann Nau zu wählen und ihm die freie Planstelle
der Besoldungsgruppe A 13 der Stellensatzung zu übertragen;
2) eine Stelleneinweisung in A 12 im Wege der Unterbesetzung mit Rück
wirkung ab 1. November 1963 für die im Landesbeamtengesetz vorgesehe
ne Dauer vorzunehmen;
3) dem Kreistag zu überlassen, ob amtsangehörige Bewerber vorgestellt
werden sollen. Diese Bewerber sollen sich zur Vorstellung bereithalten.