Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

§ 38 
Wahl des Kreispflegers. 
Durch den Dienstaustritt von Kreisverwaltungsdirektor Rack ist die 
Stelle des Kreispflegers frei geworden. Auf die Ausschreibung im Staats 
anzeiger gingen folgende Bewerbungen ein: 
1) Edel, Karl, Kreisamtmann, Leiter des Kreisjugendamts Biberach 
2) Romer , Alois, Kreisamtmann, Leiter des KreisSozialamts Biberach 
3) Brecht, Sixt, Kreisamtmann, Leiter des Verwaltungsaktuariats III, 
Laupheim 
4) Nau, Erich, Kreisamtmann, Stellvertreter des ausgeschiedenen Amtsinhabers 
5) Bader , Emil, Stadtamtmann bei der Stadt Kirchheim/Teck. 
Auf eine Vorstellung der Bewerber wird verzichtet, nachdem die amtsangehöri 
gen Bewerber ausreichend bekannt sind. Der Kreisrat spricht sich geschlossen 
für die Bewerbung des seitherigen Stellvertreters des ausgeschiedenen Amts 
inhabers, Kreisamtmann Nau, aus, der aus seiner bisherigen Tätigkeit bestens 
bekannt ist. Im Falle der Wahl durch den Kreistag soll Kreisamtmann Nau 
die freie Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 der Stellensatzung übertragen 
werden. Die Stelleneinweisung soll im Wege der Unterbesetzung mit Rückwir 
kung ab 1. November 1963 in A 12 erfolgen, bis die gesetzlichen Voraus 
setzungen für die Einweisung in Besoldungsgruppe A 13 gegeben sind. 
Anläßlich dieser Beratung ergibt sich auch eine längere Aussprache 
über die Beförderung von bewährten Beamten nach Besoldungsgruppe A 12. 
Gedacht ist an die Kreisamtmänner Romer und Edel, die sich jetzt ebenfalls 
beworben haben, aber auch an Kreisbaumeister Maier. Diese Beratung läßt 
sich nicht völlig abklären, weil gewisse Unklarheiten in rechtlicher, mehr 
noch in stellenplanmäßiger Hinsicht ungeklärt sind. Andererseits gibt es 
bei den persönlichen Vorrückungen, denen man den Vorzug geben will, inso 
fern Schwierigkeiten, als diese Beamten die zeitlichen Voraussetzungen da 
zu recht unterschiedlich erfüllen. Die Mehrheit ist in der Sache der Mei 
nung, daß diese drei Beamten gleichzeitig befördert werden sollten. Kreis 
rat Habrik meint dazu, daß die Verwaltung diese Angelegenheit einmal 
rechtlich untersuchen sollte, um dann dem Kreisrat zu berichten. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
an den Kreistag folgenden Antrag zu stellen: 
1) den Bewerber Kreisamtmann Nau zu wählen und ihm die freie Planstelle 
der Besoldungsgruppe A 13 der Stellensatzung zu übertragen; 
2) eine Stelleneinweisung in A 12 im Wege der Unterbesetzung mit Rück 
wirkung ab 1. November 1963 für die im Landesbeamtengesetz vorgesehe 
ne Dauer vorzunehmen; 
3) dem Kreistag zu überlassen, ob amtsangehörige Bewerber vorgestellt 
werden sollen. Diese Bewerber sollen sich zur Vorstellung bereithalten.
	        
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