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§ 27
Stellenplan für das Kreiskrankenhaus Laupheim,
Durch die Wahl des Dr. Hofmann zum Chefarzt der neu
gebildeten geburtshilfl. gynäkologischen Abteilung wurde
die Stelle des ersten Chirurg. Assistenten zur Besetzung
frei. Chefarzt Dr.,Sieger schlägt vor, diese freigewordene
Stelle nicht auszuschreiben. Er und Dr. Hofmann könnten sich
gegenseitig vertreten. Im übrigen wäre der bisherige Assi
stenzarzt Dr. Weiss durch seine jahrelange Tätigkeit im Laup
heimer Hause für die freigewordene erste Assistentenstelle
geeignet. Da an ihn jedoch nicht die Anforderung einer Chef
arzt Vertretung gestellt werden kann, weil er nicht Facharzt
für Chirurgie ist, käme eine planmäßige Vergütung nach Ver
gütungsgruppe II in Frage. Bisher erhielt Dr. Weiss Bezüge
nach Vergütungsgruppe III, zuzüglich einer Zulage in Höhe
der Differenz zwischen Vergütungsgruppe II und III. Die Über
prüfung ergab im übrigen, daß neben dem ersten Assistenten
zwei weitere Assistentenstellen in Vergütungsgruppe III not
wendig sind, um eine korrekte Besetzung der Chirurg, und ge
burtshilfl. gynäkologischen Abteilungen zu haben. Insofern
kann der bisherige Stellenplan auch nach Bildung der geburts
hilfl. gynäkologischen Abteilung unverändert bleiben.
Es wird
beschlossen:
1. die Stelle des ersten Assistenten der Chirurg. Abteilung
Herrn Dr. Weiss zu übertragen, unter förmlicher Einweisung
in die Vergütungsgruppe II;
2. im übrigen im Kreiskrankenhaus Laupheim zwei Assistenten
stellen zu besetzen; hievon unberührt bleibt die Ausbil
dungsmöglichkeit von Medizinalassistenten.