Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

28 
die Kosten der Vermessung und Vermarkung und die G-runder- 
.werbsteuer müßten vom Käufer übernommen werden. Die Ver 
mögensabgabe und eine etwaige Hypotheken-Gewinnabgabe wären 
Angelegenheit des Verkäufers. Der Verkäufer wäre auch be 
reit, sofort eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch 
eintragen zu lassen. 
Die Verwaltung hofft, daß man den anderen Grundstücks 
eigentümer Kolesch mit Erbengemeinschaft nach dem Vertrags 
abschluß mit Handtmann auch zu einem Verkauf bewegen kann, 
weil das Grundstück Kolesch dann praktisch vom Krankenhaus 
gelände eingerahmt wäre. 
In der Beratung sprechen sich sämtliche Kreisräte für 
einen unverzüglichen Kaufvertragsabschluß aus. Die Bedin 
gungen werden noch für akzeptabel gehalten. Die Angelegen 
heit soll als Eilbeschluß genehmigt werden, weil im Haus 
haltsplan 1961 diesbezügliche Mittel nicht bereitstehen. 
Die Endfinanzierung müßte notfalls in einem Nachtragshaus 
haltsplan oder im Haushaltsplan 1962 gesichert werden. Der 
Kreisrat spricht sich hinsichtlich der Finanzierung der so 
fort fälligen hälftigen Kaufsumme von DM 150.000,—— dahingehern! 
aus, daß der vorhandene Haushaltsrest von DM 54.000,— verwen 
det und der Restbetrag mit DM 96.000,— 1961 überplanmäßig zur 
Verfügung gestellt werden soll. Dagegen sollen die Haushalts 
mittel des Rechnungsjahres 1960 für Grunderwerb in Höhe von 
DM 50.000, verfallen, wegen des in diesem Rechnungsjahr ein 
getretenen Haushaltsabmangels. 
In diesem Zusammenhang erschiene es der Verwaltung sehr 
nützlich, wenn die Stadt Biberach die in ihrem Eigentum be 
findliche Parzelle Nr. 1584/1 an den Landkreis veräußern 
würde. Der Landkreis hätte dann die Möglichkeit, bei der 
Erstellung von Bebauungsplänen im rückwärtigen Gebiet des 
Kreiskrankenhauses als Grundstückseigentümer mitzusprechen. 
Auch hier ist der Kreisrat grundsätzlich damit einverstanden, 
daß entsprechende Verhandlungen eingeleitet werden. 
Nach Beratung wird der Eile halber an Stelle des Kreis 
tags 
beschlossen: 
1. von den Gebr. Handtmann KG. in Biberach im rückwärtigen 
Gelände des Kreiskrankenhauses Biberach die Parz. Nr. 1586 
und von den Parzellen Nr. 1585/1 und 2 die im Lageplan 
skizzierten Flächen zu folgenden Bedingungen zu erwerben, 
wobei es sich um ca. 1 ha oder mehr handelt: 
a) Der Kaufvertrag wird bis 1. November 1961 abgeschlossen. 
b) Der Kaufpreis je qm beträgt DM 50,—. 
c) Die Hälfte des Kaufpreises, ausgehend von 1 ha, also 
= DM 150.000,— ist innerhalb 8 Tagen zu bezahlen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.