Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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d) Die Vertragskosten, die Vermessungs- und Vermar 
kungskosten und die Grunderwerbsteuer gehen zu 
Lasten des Käufers. Die Vermögensabgabe und eine 
etwaige Hypotheken-Gewinnabgabe verbleiben dem 
Verkäufer. 
e) Es hat eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch zu 
erfolgen. 
f) Dem Verkäufer ist zu bestätigen, daß ihm im Falle 
der Nichtveräußerung seitens des Landkreises zu ge 
gebener Zeit eine Enteignung gedroht hätte; 
2. die Kaufpreisteilsumme von DM 150.000,— wie folgt zu 
finanzieren: 
a) Verwendung des vorhandenen Haushaltsrestes von 
DM 54.000, — , 
b) überplanmäßige Ausgabe zu Lasten des Rechnungsjahres 
1961 in Höhe von DM 96.000,—; 
5. die Verwaltung zu beauftragen, die endgültige Finanzierung 
des gesamten Kaufpreises im Haushaltsplan 1962 sicherzu 
stellen, oder soweit notwendig, einen Nachtragshaushalts 
plan 1961 zu entwerfen; 
4. die Haushaltsmittel 1960 für Grunderwerb in Höhe von 
DM 30.000,— mit Rücksicht auf den entstandenen Abmangel 
für verfallen zu erklären. 
§ 30 
Niederschriften. 
Die Niederschriften über die 15. und 16. Sitzung des 
Kreisrats am 14. Juli und 18. August 1961, sowie über die 
5. Kreistagssitzung am 28. Juli 1961 werden bekanntgegeben. 
Einwendungen werden nicht erhoben.
	        
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