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d) Die Vertragskosten, die Vermessungs- und Vermar
kungskosten und die Grunderwerbsteuer gehen zu
Lasten des Käufers. Die Vermögensabgabe und eine
etwaige Hypotheken-Gewinnabgabe verbleiben dem
Verkäufer.
e) Es hat eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch zu
erfolgen.
f) Dem Verkäufer ist zu bestätigen, daß ihm im Falle
der Nichtveräußerung seitens des Landkreises zu ge
gebener Zeit eine Enteignung gedroht hätte;
2. die Kaufpreisteilsumme von DM 150.000,— wie folgt zu
finanzieren:
a) Verwendung des vorhandenen Haushaltsrestes von
DM 54.000, — ,
b) überplanmäßige Ausgabe zu Lasten des Rechnungsjahres
1961 in Höhe von DM 96.000,—;
5. die Verwaltung zu beauftragen, die endgültige Finanzierung
des gesamten Kaufpreises im Haushaltsplan 1962 sicherzu
stellen, oder soweit notwendig, einen Nachtragshaushalts
plan 1961 zu entwerfen;
4. die Haushaltsmittel 1960 für Grunderwerb in Höhe von
DM 30.000,— mit Rücksicht auf den entstandenen Abmangel
für verfallen zu erklären.
§ 30
Niederschriften.
Die Niederschriften über die 15. und 16. Sitzung des
Kreisrats am 14. Juli und 18. August 1961, sowie über die
5. Kreistagssitzung am 28. Juli 1961 werden bekanntgegeben.
Einwendungen werden nicht erhoben.