Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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1. Teil: Öffentliche Sitzung. 
§ 1 
Abrechnung des Straßenbauprogramms 1960. 
' beider konnte das Straßenbauamt mit Ausnahme von zwei 
Fällen die Baumaßnahmen des Rechnungsjahres 1960 noch nicht 
abrechnen, obgleich diese Maßnahmen zum Teil schon längere 
Zeit fertiggestellt sind. Das Fehlen der Abrechnungen zwingt 
■daher zur Bildung von Haushaltsresten. Unter Berücksichti-" 
,gung des derzeitigen Ausgabestandes und der nach dem tatsäch- 
lichen Verlauf der Bauarbeiten voraussichtlich noch anfallen 
den -Kosten wird daher dem Kreisrat ein Vorschlag über die 
Bildung von Haushaltsresten für diese noch nicht abgerech 
neten Straßenbauarbeiten unterbreitet. Diese detailliert an 
gegebenen Haushaltsreste würden eine Gesamtsumme von 105.000, 
DM ergeben. Unter Berücksichtigung dieses Haushaltsrestes wür 
de das Straßenbauprogramm 1960 .jedoch voraussichtlich um rund 
40.000,— DM überschritten werden. Eine Überschreitung des 
Planansatzes wird aber seitens der Verwaltung nicht für ver 
tretbar gehalten, weil im Rechnungsjahr 1960 ohnehin ein Ab 
mangel entsteht. Diese-Überschreitung könnte innerhalb des 
Straßenbauprogramms in der Reise abgefangen werden, daß die 
für den ersten Finanzierungsabschnitt der Baumaßnahme Eber 
hardzell - Füramoos bereitgestellten Haushaltsmittel von 
300.000,— DM auf DM 260.261,50 reduziert werden. Der Mehr 
bedarf müßte nach 1961 übertragen werden. Dies wäre um so 
leichter möglich, als im Rechnungsjahr 1961 der Gesamtbe 
darf für die festgestellten Maßnahmen geringer sein dürfte, 
als ursprünglich erwartet. 
Die Verwaltung weist aber auch noch darauf hin, ob 
mit Rücksicht auf den voraussichtlichen Abmangel in Höhe 
von etwa DM 140.000,— die Haushaltsreste mit DM 105.000,— 
gebildet werden sollen oder die Abwicklung im Rechnungsjahr 
1961 aus dem dortigen Bewirtschaftungsvermerk erfolgen soll. 
Der Kreisrat ist mit den vorgetragenen Abrechnungser 
gebnissen und Vorschlägen einverstanden. Er vertritt insbe 
sondere einmütig die Auffassung, daß die bis zur Abrechnung 
der einzelnen Maßnahmen des Rechnungsjahres 1960 noch not 
wendigen restlichen Haushaltsmittel als Haushaltsrest be 
reitgestellt werden sollen. Die Reduzierung des Abmangels 
soll jedenfalls nicht in der Weise geschehen, daß man auf 
die Bildung von Haushaltsresten für diese bewirtschafteten 
und im wesentlichen fertiggestellten Baumaßnahmen verzichtet.
	        
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