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1. Teil: Öffentliche Sitzung.
§ 1
Abrechnung des Straßenbauprogramms 1960.
' beider konnte das Straßenbauamt mit Ausnahme von zwei
Fällen die Baumaßnahmen des Rechnungsjahres 1960 noch nicht
abrechnen, obgleich diese Maßnahmen zum Teil schon längere
Zeit fertiggestellt sind. Das Fehlen der Abrechnungen zwingt
■daher zur Bildung von Haushaltsresten. Unter Berücksichti-"
,gung des derzeitigen Ausgabestandes und der nach dem tatsäch-
lichen Verlauf der Bauarbeiten voraussichtlich noch anfallen
den -Kosten wird daher dem Kreisrat ein Vorschlag über die
Bildung von Haushaltsresten für diese noch nicht abgerech
neten Straßenbauarbeiten unterbreitet. Diese detailliert an
gegebenen Haushaltsreste würden eine Gesamtsumme von 105.000,
DM ergeben. Unter Berücksichtigung dieses Haushaltsrestes wür
de das Straßenbauprogramm 1960 .jedoch voraussichtlich um rund
40.000,— DM überschritten werden. Eine Überschreitung des
Planansatzes wird aber seitens der Verwaltung nicht für ver
tretbar gehalten, weil im Rechnungsjahr 1960 ohnehin ein Ab
mangel entsteht. Diese-Überschreitung könnte innerhalb des
Straßenbauprogramms in der Reise abgefangen werden, daß die
für den ersten Finanzierungsabschnitt der Baumaßnahme Eber
hardzell - Füramoos bereitgestellten Haushaltsmittel von
300.000,— DM auf DM 260.261,50 reduziert werden. Der Mehr
bedarf müßte nach 1961 übertragen werden. Dies wäre um so
leichter möglich, als im Rechnungsjahr 1961 der Gesamtbe
darf für die festgestellten Maßnahmen geringer sein dürfte,
als ursprünglich erwartet.
Die Verwaltung weist aber auch noch darauf hin, ob
mit Rücksicht auf den voraussichtlichen Abmangel in Höhe
von etwa DM 140.000,— die Haushaltsreste mit DM 105.000,—
gebildet werden sollen oder die Abwicklung im Rechnungsjahr
1961 aus dem dortigen Bewirtschaftungsvermerk erfolgen soll.
Der Kreisrat ist mit den vorgetragenen Abrechnungser
gebnissen und Vorschlägen einverstanden. Er vertritt insbe
sondere einmütig die Auffassung, daß die bis zur Abrechnung
der einzelnen Maßnahmen des Rechnungsjahres 1960 noch not
wendigen restlichen Haushaltsmittel als Haushaltsrest be
reitgestellt werden sollen. Die Reduzierung des Abmangels
soll jedenfalls nicht in der Weise geschehen, daß man auf
die Bildung von Haushaltsresten für diese bewirtschafteten
und im wesentlichen fertiggestellten Baumaßnahmen verzichtet.