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3. den Kostenvoranschlag in Höhe von DM 1.O25.OOO,— zu
genehmigen;
4° die Bauzeit auf 170 Arbeitstage festzusetzen;
5-> das Straßenbauamt zu beauftragen, das Ingenieurbüro
Schwörer zu einer genauen Massenberechnung anzuhalten;
6. das Straßenbauamt zu ersuchen, für einen raschen Bau
beginn besorgt zu sein und insbesondere sich unverzüg
lich um einen geeigneten Bauleiter für diese Strecke
umzusehen.
§ 4
Beitrag zum Ausbau der Zubringerstraße
Oberessendorf - Eberhardzell.
Die Verwaltung hat, wie dem Kreisrat bekannt ist,
die Strecke Oberessendorf - Eberhardzell als Teststrecke
benützt, um die Beitragsauswirkungen nach dem Straßenbau
finanzierungsgesetz zu erfahren. Dem Kreisrat kann nun
die erfreuliche Mitteilung gemacht werden, daß diese Straße
vom Bund als beitragsfähige Ausbaustrecke als Zubringer
straße zur Bundesstraße 30 anerkannt wurde. Auf die vor
aussichtlichen Ausbaukosten von DM 933.000,— wurde bereits
ein Bundesbeitrag von 1/3 der Kosten = etwa DM 311.000,—
in Aussicht gestellt. Nach dem neuen Finanz- und Lastenaus
gleichsgesetz des Landes müßte damit auch ein Landesbeitrag
in gleicher Höhe zu erwarten sein. Von Seite des Bundes wur
de inzwischen eine Abschlagszahlung in Höhe von DM 100.000,—
bewilligt.
Der Kreisrat nimmt von diesen Darlegungen mit Genug
tuung Kenntnis. Die mit der Beitragsbewilligung verbundenen
Bedingungen werden anerkannt.
Hienach wird einstimmig
beschlossen;
von der Beitragsbewilligung des Bundes Kenntnis zu nehmen
und die Beitragsbedingungen anzuerkennen.