Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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3. den Kostenvoranschlag in Höhe von DM 1.O25.OOO,— zu 
genehmigen; 
4° die Bauzeit auf 170 Arbeitstage festzusetzen; 
5-> das Straßenbauamt zu beauftragen, das Ingenieurbüro 
Schwörer zu einer genauen Massenberechnung anzuhalten; 
6. das Straßenbauamt zu ersuchen, für einen raschen Bau 
beginn besorgt zu sein und insbesondere sich unverzüg 
lich um einen geeigneten Bauleiter für diese Strecke 
umzusehen. 
§ 4 
Beitrag zum Ausbau der Zubringerstraße 
Oberessendorf - Eberhardzell. 
Die Verwaltung hat, wie dem Kreisrat bekannt ist, 
die Strecke Oberessendorf - Eberhardzell als Teststrecke 
benützt, um die Beitragsauswirkungen nach dem Straßenbau 
finanzierungsgesetz zu erfahren. Dem Kreisrat kann nun 
die erfreuliche Mitteilung gemacht werden, daß diese Straße 
vom Bund als beitragsfähige Ausbaustrecke als Zubringer 
straße zur Bundesstraße 30 anerkannt wurde. Auf die vor 
aussichtlichen Ausbaukosten von DM 933.000,— wurde bereits 
ein Bundesbeitrag von 1/3 der Kosten = etwa DM 311.000,— 
in Aussicht gestellt. Nach dem neuen Finanz- und Lastenaus 
gleichsgesetz des Landes müßte damit auch ein Landesbeitrag 
in gleicher Höhe zu erwarten sein. Von Seite des Bundes wur 
de inzwischen eine Abschlagszahlung in Höhe von DM 100.000,— 
bewilligt. 
Der Kreisrat nimmt von diesen Darlegungen mit Genug 
tuung Kenntnis. Die mit der Beitragsbewilligung verbundenen 
Bedingungen werden anerkannt. 
Hienach wird einstimmig 
beschlossen; 
von der Beitragsbewilligung des Bundes Kenntnis zu nehmen 
und die Beitragsbedingungen anzuerkennen.
	        
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