8
§ 5
Beitrag für den Ausbau der Landstraße II. Ordnung
Baltringen - Schemmerberg.
Dem Kreisrat wird davon Kenntnis gegeben, daß das Ge
such des Landkreises Biberach an Bund und Land, aus Mitteln
des Straßenbaufinanzierungsgesetzes für die Strecke Balt
ringen - Schemmerberg einen Beitrag zu verwilligen, abge
lehnt wurde. Die Ablehnung ist im wesentlichen darauf zu
rückzuführen, daß diese Strecke zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung
der Richtlinien bereits im Bau war. Von dieser Ablehnung nimmt
der Kreisrat mit Bedauern
Kenntnis.
§ 6
Neuklassifizierung von Straßen.
Seit einiger Zeit sind bei Bund und Land Vorbereitungen
und Verhandlungen über die Neuklassifizierung von Straßen im
Gang. Es : steht nun fest, daß der Bund auch vom Land Baden-
Württemberg Landstraßen I. Ordnung in seine Zuständigkeit
als Bundesstraßen übernimmt, so z.B. die bisherige Landstr.
I. Ordnung von Biberach nach Ehingen usw. Auch das Land be
absichtigt, Landstraßen II. Ordnung in seine Zuständigkeit
aufzustufen. Die Landkreise sollen dann dafür sogenannte Ge
meindeverbindungswege als Landstraßen II. Ordnung übernehmen.
Nach den hier vorliegenden Informationen will das Land etwa
1200 bis 1500 km aus der Zuständigkeit der Landkreise über
nehmen. Nun wird man aber berechtigterweise feststellen
dürfen, daß allein durch die Qualifizierung von Straßen
und die anderweitige Verteilung der Zuständigkeiten der
Ausbau nicht beschleunigt wird. Das gilt mindestens solange,
als die Träger ihre bisherigen Straßen noch in keinem ver
kehrsgerechten Ausbauzustand haben. Eine raschere Durchfüh
rung der Bauprogramme ist auch nicht denkbar, weil die Stras
senbauämter den Aufgaben schon jetzt personell nicht gewach
sen sind. Man muß schon sehr zufrieden sein, wenn z.B. in
Oberschwaben das Staubfreimachungsprogramm planmäßig bis
1965 oder 1966 fertiggestellt ist. Die große Gefahr besteht
nun darin, daß die Landkreise bereits ausgebaute Landstraßen
an das Laiid abzugeben haben und dafür dann die Kilometerbei
träge entfallen. Seitens der Landkreise müßte deshalb ver
langt werden, daß
1. an der Neuklassifizierung auch die Organe der Landkreise
beteiligt werden,