Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 5 
Beitrag für den Ausbau der Landstraße II. Ordnung 
Baltringen - Schemmerberg. 
Dem Kreisrat wird davon Kenntnis gegeben, daß das Ge 
such des Landkreises Biberach an Bund und Land, aus Mitteln 
des Straßenbaufinanzierungsgesetzes für die Strecke Balt 
ringen - Schemmerberg einen Beitrag zu verwilligen, abge 
lehnt wurde. Die Ablehnung ist im wesentlichen darauf zu 
rückzuführen, daß diese Strecke zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung 
der Richtlinien bereits im Bau war. Von dieser Ablehnung nimmt 
der Kreisrat mit Bedauern 
Kenntnis. 
§ 6 
Neuklassifizierung von Straßen. 
Seit einiger Zeit sind bei Bund und Land Vorbereitungen 
und Verhandlungen über die Neuklassifizierung von Straßen im 
Gang. Es : steht nun fest, daß der Bund auch vom Land Baden- 
Württemberg Landstraßen I. Ordnung in seine Zuständigkeit 
als Bundesstraßen übernimmt, so z.B. die bisherige Landstr. 
I. Ordnung von Biberach nach Ehingen usw. Auch das Land be 
absichtigt, Landstraßen II. Ordnung in seine Zuständigkeit 
aufzustufen. Die Landkreise sollen dann dafür sogenannte Ge 
meindeverbindungswege als Landstraßen II. Ordnung übernehmen. 
Nach den hier vorliegenden Informationen will das Land etwa 
1200 bis 1500 km aus der Zuständigkeit der Landkreise über 
nehmen. Nun wird man aber berechtigterweise feststellen 
dürfen, daß allein durch die Qualifizierung von Straßen 
und die anderweitige Verteilung der Zuständigkeiten der 
Ausbau nicht beschleunigt wird. Das gilt mindestens solange, 
als die Träger ihre bisherigen Straßen noch in keinem ver 
kehrsgerechten Ausbauzustand haben. Eine raschere Durchfüh 
rung der Bauprogramme ist auch nicht denkbar, weil die Stras 
senbauämter den Aufgaben schon jetzt personell nicht gewach 
sen sind. Man muß schon sehr zufrieden sein, wenn z.B. in 
Oberschwaben das Staubfreimachungsprogramm planmäßig bis 
1965 oder 1966 fertiggestellt ist. Die große Gefahr besteht 
nun darin, daß die Landkreise bereits ausgebaute Landstraßen 
an das Laiid abzugeben haben und dafür dann die Kilometerbei 
träge entfallen. Seitens der Landkreise müßte deshalb ver 
langt werden, daß 
1. an der Neuklassifizierung auch die Organe der Landkreise 
beteiligt werden,
	        
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