Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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2. die Garantie abgegeben wird, daß vom Land übernommene 
btraßen so rasch ausgebaut werden, wie sie vom Land 
kreis selbst ausgebaut werden könnten, 
3. bei einem verzögernden Ausbau der Kreis solange die 
Kilometerbeiträge erhält. 
Sollten aber diese grundsätzlichen Fragen zunächst 
nicht geklärt werden, könnte der Landkreis auch Straßen 
in die Zuständigkeit des Landes abgeben, ohne daß der 
Landkreis Schaden erleidet. Die diesbezüglichen Vorschläge 
der Verwaltung werden im einzelnen durchberaten. 
Der Kreisrat billigt die Auffassung der Verwaltung in 
vollem Umfang. Unter Außerachtlassung der Problematik könnten 
auch nach Auflassung des Kreisrats an das Land gewisse Land 
straßen II. Ordnung und einige Gemeindeverbindungsstraßen ab 
gegeben werden. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
dem Land Baden-Württemberg zu empfehlen, folgende Straßen 
als Landstraßen I. Ordnung zu übernehmen: 
1) Landstraße II. Ordnung Schweinhausen - Ummendorf 
als Fortsetzung der Landstraße I. Ordnung Er. 284 
zur Bundesstraße Nr. 312, 
2) Landstraße II. Ordnung Aufhofen - Moosbeuren 
als Fortsetzung der Landstraße I. Ordnung Nr. 258 
zur Landstraße I. Ordnung Nr. 273, 
3) Schussenried - Olzreute - Winterstettendorf - Oberessendorf 
als Verbindung zwischen der Landstraße I. Ordnung Nr. 275 
bzw. Nr. 284 zur Bundesstraße Nr. 50, 
4) Orsenhausen - Weihungszell bis zur Kreisgrenze Regglis- 
weiler, 
5) Füramoos - Hummertsried - Ampfelbronn"(Gemeindeverbindungs 
straße) als Fortsetzung der Landstraße I. Ordnung Nr. 265 
zur Landstraße I. Ordnung Nr. 308, 
6) Sinningen - Oberbalzheim bis zur Landesgrenze nach Bayern 
(Gemeindeverbindungsstraße) (das Land Bayern dürfte eben 
falls aufklassifizieren), 
7) Laupheim - Walpertshofen, 
8) Haderhöhe - Hörenhausen - Dietenheim',
	        
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