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2. die Garantie abgegeben wird, daß vom Land übernommene
btraßen so rasch ausgebaut werden, wie sie vom Land
kreis selbst ausgebaut werden könnten,
3. bei einem verzögernden Ausbau der Kreis solange die
Kilometerbeiträge erhält.
Sollten aber diese grundsätzlichen Fragen zunächst
nicht geklärt werden, könnte der Landkreis auch Straßen
in die Zuständigkeit des Landes abgeben, ohne daß der
Landkreis Schaden erleidet. Die diesbezüglichen Vorschläge
der Verwaltung werden im einzelnen durchberaten.
Der Kreisrat billigt die Auffassung der Verwaltung in
vollem Umfang. Unter Außerachtlassung der Problematik könnten
auch nach Auflassung des Kreisrats an das Land gewisse Land
straßen II. Ordnung und einige Gemeindeverbindungsstraßen ab
gegeben werden.
Es wird einstimmig
beschlossen:
dem Land Baden-Württemberg zu empfehlen, folgende Straßen
als Landstraßen I. Ordnung zu übernehmen:
1) Landstraße II. Ordnung Schweinhausen - Ummendorf
als Fortsetzung der Landstraße I. Ordnung Er. 284
zur Bundesstraße Nr. 312,
2) Landstraße II. Ordnung Aufhofen - Moosbeuren
als Fortsetzung der Landstraße I. Ordnung Nr. 258
zur Landstraße I. Ordnung Nr. 273,
3) Schussenried - Olzreute - Winterstettendorf - Oberessendorf
als Verbindung zwischen der Landstraße I. Ordnung Nr. 275
bzw. Nr. 284 zur Bundesstraße Nr. 50,
4) Orsenhausen - Weihungszell bis zur Kreisgrenze Regglis-
weiler,
5) Füramoos - Hummertsried - Ampfelbronn"(Gemeindeverbindungs
straße) als Fortsetzung der Landstraße I. Ordnung Nr. 265
zur Landstraße I. Ordnung Nr. 308,
6) Sinningen - Oberbalzheim bis zur Landesgrenze nach Bayern
(Gemeindeverbindungsstraße) (das Land Bayern dürfte eben
falls aufklassifizieren),
7) Laupheim - Walpertshofen,
8) Haderhöhe - Hörenhausen - Dietenheim',