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§ 2
Grunderwerb anläßlich des Ausbaus der Landstraße
II. Ordnung Nr. 29 zwischen Rot a. d. Kot und Illerbachen.
Der Grunderwerb für den in der heutigen Sitzung ver
gebenen Straßenausbau ist grundsätzlich gesichert mit Ausnah
me eines Falles. Es handelt sich um das Grundstück Baur. Die
Kreispflege hat sich in dieser Sache im Benehmen mit dem
Bürgermeister schon eingehend bemüht. Nach dem derzeitigen
Stand der Verhandlungen ist vielleicht doch noch zu erwarten,
daß Baur bereit ist, ohne weitere Komplikationen den zum
Straßenbau notwendigen Grund abzugeben. Falls jedoch wider
Erwarten Baur nicht bereit ist, einen entsprechenden Vertrag
abzuschließen, sollte der Kreisrat schon heute die unverzüg
liche Einleitung der Zwangsenteignung genehmigen. Zu diesem
Antrag sieht sich die Verwaltung genötigt, weil Baur nach
allen bisherigen Erfahrungen in der Regel bei allen öffent
lichen Maßnahmen die größten Schwierigkeiten bereitet.
Nach Beratung wird
beschlossen:
gegen den Grundstückseigentümer Baur in Rot a. d. Rot die
Zwangsenteignung einzuleiten, falls es innerhalb von 4 Wochen
nicht zu einem Vertragsabschluß über den zum Straßenbau not
wendigen Grund kommt.
§ 3
Verlegung einer Wasserleitung anläßlich des Ausbaus
der Landstraße II. Ordnung Warthausen - Birkenhard.
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Landstraße II. Ord
nung Warthausen - Birkenhard muß auch die Wasserleitung von
Warthausen nach Birkenhard auf einer Länge von 400 m verlegt
werden. Da diese Wasserleitung teils auf der Grenze der Land
straße und zum Teil auf den anschließenden Privatgrundstücken,
die nun zum Straßenbau benötigt werden, verläuft, hält das
Straßenbauamt Riedlingen eine hälftige Beteiligung an den
Verlegungskosten für gerechtfertigt. Eine entsprechende Ver
einbarung wird dem Kreisrat als Entwurf zur Genehmigung vor
gelegt. Die Kosten, die sich nach dieser Vereinbarung zu La
sten des Landkreises ergeben dürften, werden auf 7 000,— DM
bis 8 000,— DM geschätzt. Sie müßten auf die Baumaßnahme
verrechnet werden.