Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 2 
Grunderwerb anläßlich des Ausbaus der Landstraße 
II. Ordnung Nr. 29 zwischen Rot a. d. Kot und Illerbachen. 
Der Grunderwerb für den in der heutigen Sitzung ver 
gebenen Straßenausbau ist grundsätzlich gesichert mit Ausnah 
me eines Falles. Es handelt sich um das Grundstück Baur. Die 
Kreispflege hat sich in dieser Sache im Benehmen mit dem 
Bürgermeister schon eingehend bemüht. Nach dem derzeitigen 
Stand der Verhandlungen ist vielleicht doch noch zu erwarten, 
daß Baur bereit ist, ohne weitere Komplikationen den zum 
Straßenbau notwendigen Grund abzugeben. Falls jedoch wider 
Erwarten Baur nicht bereit ist, einen entsprechenden Vertrag 
abzuschließen, sollte der Kreisrat schon heute die unverzüg 
liche Einleitung der Zwangsenteignung genehmigen. Zu diesem 
Antrag sieht sich die Verwaltung genötigt, weil Baur nach 
allen bisherigen Erfahrungen in der Regel bei allen öffent 
lichen Maßnahmen die größten Schwierigkeiten bereitet. 
Nach Beratung wird 
beschlossen: 
gegen den Grundstückseigentümer Baur in Rot a. d. Rot die 
Zwangsenteignung einzuleiten, falls es innerhalb von 4 Wochen 
nicht zu einem Vertragsabschluß über den zum Straßenbau not 
wendigen Grund kommt. 
§ 3 
Verlegung einer Wasserleitung anläßlich des Ausbaus 
der Landstraße II. Ordnung Warthausen - Birkenhard. 
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Landstraße II. Ord 
nung Warthausen - Birkenhard muß auch die Wasserleitung von 
Warthausen nach Birkenhard auf einer Länge von 400 m verlegt 
werden. Da diese Wasserleitung teils auf der Grenze der Land 
straße und zum Teil auf den anschließenden Privatgrundstücken, 
die nun zum Straßenbau benötigt werden, verläuft, hält das 
Straßenbauamt Riedlingen eine hälftige Beteiligung an den 
Verlegungskosten für gerechtfertigt. Eine entsprechende Ver 
einbarung wird dem Kreisrat als Entwurf zur Genehmigung vor 
gelegt. Die Kosten, die sich nach dieser Vereinbarung zu La 
sten des Landkreises ergeben dürften, werden auf 7 000,— DM 
bis 8 000,— DM geschätzt. Sie müßten auf die Baumaßnahme 
verrechnet werden.
	        
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