Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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9) Landstraße II. Ordnung Gutershofen - Stafflangen - 
Eichen - Muttensweiler - Ingoldingen - Vinterstetten 
stadt - Oberessendorf als Verbindung zwischen der 
Bundesstraße Nr. 312 und der Bundesstraße Nr. 30, 
10) Hopferbach - Otterswang - Laimbach -Kreisgrenze- und 
weiter bis Bad Waldsee, 
11) Bietmanns - Schwende. 
§ 7 
Entschließung an das Land Baden-Württemberg über 
die personelle Besetzung des Straßenbauamts Riedlingen. 
Die Organe des Landkreises Biberach nahmen mit großer 
Befriedigung davon Kenntnis, daß die oberschwäbischen Land 
straßen I. Ordnung innerhalb von 5 Jahren mit Hilfe eines 
besonderen Programmes staubfrei gemacht werden sollen. Da 
mit ist wenigstens finanzplanerisch den oft dargelegten 
Wünschen unseres Gebiets Rechnung getragen worden. Der Kreis 
rat hat aber die größten Bedenken, ob das zuständige Straßen 
bauamt Riedlingen personell im Stande ist, diese Ausbaupläne 
planmäßig zu erfüllen. Zu diesen Befürchtungen besteht ein 
berechtigter Anlaß, weil neben den größeren Aufgaben auf dem 
Gebiet der Landstraßen I. Ordnung auch große Straßenbaupro 
gramme des Landkreises Biberach beschlossen sind. Es ist den 
zuständigen Behörden des Landes bekannt, daß gerade der Land 
kreis Biberach seit Jahren den Ausbau seiner Straßen als wich 
tigste Aufgabe betrachtet, und daß deshalb die jährlichen Aus 
bauprogramme angehoben wurden. So betrug das Straßenbaupro 
gramm 1960 fast rund 2,1 Millionen DM, das Straßenbauprogramm 
des Rumpfrechnungsjahres 1961 rund 2,2 Millioben DM; das Stras 
senbauprogramm 1962 wird nach den vorliegenden Beschlüssen 
mehr als 3 Millionen DM betragen. Das Straßenbauamt war aber 
schon bisher nicht in der Lage, die gestellten Anforderungen 
zu erfüllen. Deshalb sah sich der Landkreis Biberach schon 
vor mehreren Jahren genötigt, eine eigene Straßenbaufachkraft 
zu beschäftigen und dem Straßenbauamt zur Dienstleistung zu 
zuweisen. Diese persönelle Verstärkung des Straßenbauamts 
reichte aber nicht aus, so daß seit dem vergangenen Jahr 1960 
in erheblichem Maße freiberufliche Planungsbüros vom Landkreis 
zur Unterstützung des Straßenbauamts in Anspruch genommen wer 
den. Die Kosten hiefür, die leider dem Landkreis vom Land nicht 
ersetzt werden, sind erheblich; sie betragen im Rechnungsjahr 
1960 rund ca. 32.000,— DM und im Rechnungsjahr 1961 rund 
70.000,— DM. Mit dieser allerdings finanziell für uns ein 
schneidenden Maßnahme konnten wir beträchtliche Erfolge auf 
planerischem Gebiet erreichen und so das Straßenbauamt außer 
gewöhnlich stark entlasten. Und dennoch ergeben sich jetzt 
weitere Schwierigkeiten, weil nach den Darlegungen des Stras 
se nb au amts nun wieder größter Mangel bei der Bauleitung be-
	        
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