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9) Landstraße II. Ordnung Gutershofen - Stafflangen -
Eichen - Muttensweiler - Ingoldingen - Vinterstetten
stadt - Oberessendorf als Verbindung zwischen der
Bundesstraße Nr. 312 und der Bundesstraße Nr. 30,
10) Hopferbach - Otterswang - Laimbach -Kreisgrenze- und
weiter bis Bad Waldsee,
11) Bietmanns - Schwende.
§ 7
Entschließung an das Land Baden-Württemberg über
die personelle Besetzung des Straßenbauamts Riedlingen.
Die Organe des Landkreises Biberach nahmen mit großer
Befriedigung davon Kenntnis, daß die oberschwäbischen Land
straßen I. Ordnung innerhalb von 5 Jahren mit Hilfe eines
besonderen Programmes staubfrei gemacht werden sollen. Da
mit ist wenigstens finanzplanerisch den oft dargelegten
Wünschen unseres Gebiets Rechnung getragen worden. Der Kreis
rat hat aber die größten Bedenken, ob das zuständige Straßen
bauamt Riedlingen personell im Stande ist, diese Ausbaupläne
planmäßig zu erfüllen. Zu diesen Befürchtungen besteht ein
berechtigter Anlaß, weil neben den größeren Aufgaben auf dem
Gebiet der Landstraßen I. Ordnung auch große Straßenbaupro
gramme des Landkreises Biberach beschlossen sind. Es ist den
zuständigen Behörden des Landes bekannt, daß gerade der Land
kreis Biberach seit Jahren den Ausbau seiner Straßen als wich
tigste Aufgabe betrachtet, und daß deshalb die jährlichen Aus
bauprogramme angehoben wurden. So betrug das Straßenbaupro
gramm 1960 fast rund 2,1 Millionen DM, das Straßenbauprogramm
des Rumpfrechnungsjahres 1961 rund 2,2 Millioben DM; das Stras
senbauprogramm 1962 wird nach den vorliegenden Beschlüssen
mehr als 3 Millionen DM betragen. Das Straßenbauamt war aber
schon bisher nicht in der Lage, die gestellten Anforderungen
zu erfüllen. Deshalb sah sich der Landkreis Biberach schon
vor mehreren Jahren genötigt, eine eigene Straßenbaufachkraft
zu beschäftigen und dem Straßenbauamt zur Dienstleistung zu
zuweisen. Diese persönelle Verstärkung des Straßenbauamts
reichte aber nicht aus, so daß seit dem vergangenen Jahr 1960
in erheblichem Maße freiberufliche Planungsbüros vom Landkreis
zur Unterstützung des Straßenbauamts in Anspruch genommen wer
den. Die Kosten hiefür, die leider dem Landkreis vom Land nicht
ersetzt werden, sind erheblich; sie betragen im Rechnungsjahr
1960 rund ca. 32.000,— DM und im Rechnungsjahr 1961 rund
70.000,— DM. Mit dieser allerdings finanziell für uns ein
schneidenden Maßnahme konnten wir beträchtliche Erfolge auf
planerischem Gebiet erreichen und so das Straßenbauamt außer
gewöhnlich stark entlasten. Und dennoch ergeben sich jetzt
weitere Schwierigkeiten, weil nach den Darlegungen des Stras
se nb au amts nun wieder größter Mangel bei der Bauleitung be-