11
steht. Bei der letzten Vergabe einer großen Straßenbaumaß
nahme (Bauvolumen für eine Ausbaustrecke mehr als 1 Million
DM) ist die Bauleitung noch nicht gesichert. Der Kreisrat
hat deshalb größte Bedenken, ob die Ausbaupläne des Landes
an seinen Landstraßen I. Ordnung in unserem Gebiet und unsere
eigenen Straßenbauprogramme vom Straßenbauamt Riedlingen zeit
gerecht erfüllt werden können. Das Straßenbauamt mußte diese
Becenken teilen, als es eine diesbezügliche Auskunft während
der Kreisratssitzung zu geben hatte. Mit der Bereitstellung
der notwendigen Mittel ist es also allein nicht getan. Der"
Landkreis selbst hat das Seine dazu getan, um nicht wieder,
wie schon geschehen, zu ganz erheblichen Rückständen zu ge
langen. Es wäre jetzt Sache des Landes, Wege zu finden, wie
man das Straßenbauamt Riedlingen personell in die Lage ver
setzen könnte, die gestellten Anforderungen zeitgerecht zu
erfüllen. In großer Sorge faßt daher der Kreisrat folgende
Entschließung:
das Land Baden-Württemberg zu bitten, das Straßenbauamt Ried
lingen mit geeigneten Maßnahmen so zu unterstützen, daß es
die festgelegten Ausbauprogramme des “Landes und des Landkreises
Biberach in seinem Zuständigkeitsbereich zeitgerecht erfüllen
kann.
§ 8
Provisorische Teerung von Landstraßen II. Ordnung.
Die Verwaltung hat inzwischen die Anfrage des Kreis
rats und Kreisverordneten Handgretinger in der letzten Kreis
tag s°sitzung im Benehmen mit dem" Straßenbauamt Riedlingen über
prüft. Hienach ist erwiesen, daß sich für eine provisorische
Teerung nur sehr wenig Landstraßen II. Ordnung in unserem
Landkreis eignen. Dabei ist von großer Bedeutung, daß selbst
eine provisorische Teerung einen Aufwand von etwa 50.000,—
bis 60.000,— DM je km verursacht. Dieser hohe Kostenaufwand
erscheint nicht zweckmäßig, wenn man bedenkt, daß sich ein
solches Provisorium außerordentlich rasch abnutzt und Provi
sorien dieser Art große Unfallgefahrenstellen darstellen. Im
übrigen würden die 53 km, die sich hiefür nach Breite und Um
bau in etwa eignen, fast ein Jahresbauprogramm an Mitteln be
anspruchen, so daß sich dadurch der normale Ausbau verzögern
müßte. Verwaltung und Straßenbauamt kamen deshalb einmütig
zu dem Ergebnis, das seitherige Ausbauprogramm beizubehalten
und dem Kreisrat zu empfehlen, auf Provisorien dieser Art
zu verzichten.