Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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In der eingehenden Aussprache kommt auch der Kreis 
rat zu dem Ergebnis, daß man auf provisorische Teerungen 
verzichten sollte. 
Es wird deshalb einstimmig 
beschlossen; 
die Anfrage des Kreisrats Handgretinger als erledigt zu 
betrachten. 
§ 9 
Aufstufung der Ortsdurchfahrt ApfIngen. 
Der Gemeinde ApfIngen wurde in Aussicht gestellt, 
ihre Ortsdurchfahrt in die Zuständigkeit des Landkreises 
zu übernehmen, sofern seitens der Gemeinde zuvor der Aus 
bau erfolgt. Diese Vorleistung wurde nun seitens der Ge 
meinde erfüllt. Man müßte deshalb die Inaussichtstellung 
einlösen und einen entsprechenden Antrag auf Klassifizie 
rung beim Regierungspräsidium stellen. Die Voraussetzungen 
hiezu sind auch erfüllt, weil der von der Bundesstraße ZO 
aogehende Verkehr, soweit er von Laupheim ankommt, diese 
gemeindeeigene Ortsstraße als nächste Verbindung zur Land 
straße II. Ordnung Richtung Laupertshausen und Richtung 
Sulmingen benützt. 
Es wird deshalb einstimmig 
beschlossen; 
an das Land den Antrag zu stellen, die Ortsstraße ÄpfIngen 
als Landstraße II. Ordnung zu klassifizieren.
	        
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