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In der eingehenden Aussprache kommt auch der Kreis
rat zu dem Ergebnis, daß man auf provisorische Teerungen
verzichten sollte.
Es wird deshalb einstimmig
beschlossen;
die Anfrage des Kreisrats Handgretinger als erledigt zu
betrachten.
§ 9
Aufstufung der Ortsdurchfahrt ApfIngen.
Der Gemeinde ApfIngen wurde in Aussicht gestellt,
ihre Ortsdurchfahrt in die Zuständigkeit des Landkreises
zu übernehmen, sofern seitens der Gemeinde zuvor der Aus
bau erfolgt. Diese Vorleistung wurde nun seitens der Ge
meinde erfüllt. Man müßte deshalb die Inaussichtstellung
einlösen und einen entsprechenden Antrag auf Klassifizie
rung beim Regierungspräsidium stellen. Die Voraussetzungen
hiezu sind auch erfüllt, weil der von der Bundesstraße ZO
aogehende Verkehr, soweit er von Laupheim ankommt, diese
gemeindeeigene Ortsstraße als nächste Verbindung zur Land
straße II. Ordnung Richtung Laupertshausen und Richtung
Sulmingen benützt.
Es wird deshalb einstimmig
beschlossen;
an das Land den Antrag zu stellen, die Ortsstraße ÄpfIngen
als Landstraße II. Ordnung zu klassifizieren.