Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

- 13 - 
§ 10 
Antrag auf Übernahme des Vizinalweges I\ T r. 6 
- in der G-emeinde Ellwangen. 
t ir Lie ^fmelnde Ellwangen" hat einen Antrag gestellt 
landltraß? 1 !! 6 6 V ° n E1 ?- wan S en nacti Rupprechts als 
Landstraße II. Ordnung zu übernehmen. In der Beratung 
kommt zum Ausdruck, daß unter Berücksichtigung der seit 
herigen Entscheidungen diesem Antrag nicht 'entsprochen 
werden kann Der Landkreis will andere ausbaubedürftige 
nicht ausgebaut s™d^ en ’ elgenen Stra8en 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
den Antrag aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen. 
§ 11 
Beitrag zum Bau einer B rücke durch die Gemeinde Bihlafingen. 
-tin, Zusammenhang mit der vom Wasserwirtschaftsamt Ried 
lingen in der Gemeinde Bihlafingen durchgeführten Ortsbach 
verbesserung mußte auch ein bestehender Durchlaß im Zuge der 
Landstraße il. Ordnung Er. 2 umgebaut werden. Eine Neuer- 
stellung war notwendig, weil sich nachträglich herausstellte, 
daß aer bestehende Durchlaß vorn Fundament her baufällig war, 
unc auch weil mit der Bachkorrektion eine Solenvertiefung 
durchgeführt werden mußte. Die Gemeinde Bihlafingen beantragt 
nun, daß die Kosten für diese Brücke bzw. Durchlaß vom Stras- 
sencautrager übernommen werden. 
Es ergibt sich eine lange und hartnäckige Debatte, ob 
ein Beitrag berechtigt ist oder nicht. Auf der einen Seite 
wird die Auffassung vertreten, daß diese Kosten mit dem Bei 
trag zur Förderung der wasserwirtschaftlichen Maßnahme dieser 
Gemeinde abgegolten sind. Auf der anderen Seite vertritt ins- 
oesondere Kreisrat Bürgermeister Kienle die Auffassung, daß 
es sich um zusätzliche Kosten gehandelt hat, die sich erst 
nachträglich herausstellten. Die lange Debatte wird schließ 
lich mit einem Kompromißvorschlag beendet, wonach sich der 
Landkreis als Straßenbauträger an den auf rund DM 12.800 
berechneten Kosten mit einem Beitrag von DM 5.000,— be-’ 
teiligen soll.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.