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§ 10
Antrag auf Übernahme des Vizinalweges I\ T r. 6
- in der G-emeinde Ellwangen.
t ir Lie ^fmelnde Ellwangen" hat einen Antrag gestellt
landltraß? 1 !! 6 6 V ° n E1 ?- wan S en nacti Rupprechts als
Landstraße II. Ordnung zu übernehmen. In der Beratung
kommt zum Ausdruck, daß unter Berücksichtigung der seit
herigen Entscheidungen diesem Antrag nicht 'entsprochen
werden kann Der Landkreis will andere ausbaubedürftige
nicht ausgebaut s™d^ en ’ elgenen Stra8en
Es wird einstimmig
beschlossen:
den Antrag aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.
§ 11
Beitrag zum Bau einer B rücke durch die Gemeinde Bihlafingen.
-tin, Zusammenhang mit der vom Wasserwirtschaftsamt Ried
lingen in der Gemeinde Bihlafingen durchgeführten Ortsbach
verbesserung mußte auch ein bestehender Durchlaß im Zuge der
Landstraße il. Ordnung Er. 2 umgebaut werden. Eine Neuer-
stellung war notwendig, weil sich nachträglich herausstellte,
daß aer bestehende Durchlaß vorn Fundament her baufällig war,
unc auch weil mit der Bachkorrektion eine Solenvertiefung
durchgeführt werden mußte. Die Gemeinde Bihlafingen beantragt
nun, daß die Kosten für diese Brücke bzw. Durchlaß vom Stras-
sencautrager übernommen werden.
Es ergibt sich eine lange und hartnäckige Debatte, ob
ein Beitrag berechtigt ist oder nicht. Auf der einen Seite
wird die Auffassung vertreten, daß diese Kosten mit dem Bei
trag zur Förderung der wasserwirtschaftlichen Maßnahme dieser
Gemeinde abgegolten sind. Auf der anderen Seite vertritt ins-
oesondere Kreisrat Bürgermeister Kienle die Auffassung, daß
es sich um zusätzliche Kosten gehandelt hat, die sich erst
nachträglich herausstellten. Die lange Debatte wird schließ
lich mit einem Kompromißvorschlag beendet, wonach sich der
Landkreis als Straßenbauträger an den auf rund DM 12.800
berechneten Kosten mit einem Beitrag von DM 5.000,— be-’
teiligen soll.