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Es wird einstimmig
beschlossen;
der Gemeinde Bihlafingen auf die Kosten für die Erstellung
einer Brücke im Zuge der Landstraße II. Ordnung Nr. 2 einen
Kostenersatz von DM 5.000,— überplanmäßig zu bewilligen.
§ 12 ‘
Beitrag an das Kloster Reute zur Erweiterung der
Pflegeanstalt Heggbach.
Im Haushaltsplan 1961 ist eine erste Beitragsrate
von DM 20.000,— veranschlagt. Genaue Unterlagen über die
Höhe der Baukosten und über den erwarteten Beitrag sowie
über die Finanzierung konnte die Verwaltung vom Kloster
Reute nicht bekommen. Das Kloster erklärt, es habe vom
Landkreis einen Beitrag nicht zu beanspruchen, man wolle
es deshalb dem'Landkreis überlassen, in welcher Höhe er
freiwillig die Erweiterung der Pflegeanstalt Heggbach
durch einen entsprechenden Baukostenzuschuß unterstütze.
In der Beratung ist sich der Kreisrat darüber einig,
daß man mit Rücksicht auf die Gestellung der Krankenschwe
stern durch dieses Kloster großzügig verfahren müsse. Man
einigt sich schließlich auf einen Gesamtbeitrag von 50.000,—
DM, wobei der Restbetrag mit 30.000,— DM im Rechnungsjahr
1962 finanziert werden soll.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1. die im'Haushaltsplan 1961 bereitgestellte Beitragsrate
sofort zur Auszahlung freizugeben;
2. einen Gesamtbeitrag von DM 50.000,— in Aussicht zu
nehmen, wovon die restlichen DM 30.000,— in den Haus
haltsplan 1962 eingestellt werden sollen.