Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 15 
Sanitäre Instandsetzungen im Tbc.-Krankenhaus Ochsenhausen. 
Im Tbc.-Krankenhaus Ochsenhausen ergab sich plötzlich, 
daß die Urinableitung total verstopft ist. Die sofort ange 
ordnete Instandsetzung zeigte nun, daß der Schaden größer ist, 
als zunächst erwartet werden konnte. Nach den vorgenommenen 
Kostenschätzungen, die allerdings ohne genaue Untersuchung 
der Eile halber rasch angestellt werden mußten, dürfte der 
Reparaturaufwand mindestens DM 4.000,— betragen. Haushalts 
mittel stehen in diesem Umfang nicht zur Verfügung, so daß 
die Zustimmung des Kreisrats für diese Instandsetzung not 
wendig ist. Ein solcher Schaden ist in Tbc.-Krankenhäusern, 
wie wir inzwischen gehört haben, schon des öfteren vorgekommen, 
weil sich gewisse in den letzten Jahren verwendete Arzneimit 
tel über den Urin abbauen. Die Instandsetzung müßte deshalb 
zugleich eine Verbesserung der Urinableitung mit sich bringen, 
wobei insbesondere eine dauernde Wassernachspülung eingebaut 
werden müßte. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
den notwendigen Kostenaufwand überplanmäßig zu genehmigen. 
§ 14 
Straßenmeisterschule. 
Kreisrat Bürgermeister Hagel, Laupheim, hat den Vor 
sitzenden gebeten, sich dafür zu verwenden, daß die für Süd 
württemberg vorgesehene Straßenmeisterschule in Laupheim er 
richtet wird. Es bestünde die Absicht, diese Schule in der 
Landwirtschaftsschule in Tettnang unterzubringen. Das gleiche 
sei in der schönen LandwirtSchaftsschule in Laupheim ebenfalls 
möglich; hiezu müsse nur der Kreis als Gebäudeeigentümer sei 
ne Zustimmung geben. 
Nun stellt sich aber die Sachlage etwas anders dar. Tett 
nang kann nur deshalb seine Landwirtschaftsschule für einen 
solchen Zweck anbieten, weil sie auch während der Wintermonate 
von Landwirtschaftsschülern nicht in ausreichendem Maße be 
legt werden kann. Das kann man aber bezüglich der Landwirt 
schaftsschule Laupheim nicht sagen. Die Straßenmeisterschule 
soll aber im wesentlichen in den Wintermonaten belegt werden, 
während sommers die angehenden Straßenmeister in der Praxis 
beschäftigt werden. Eine Bewerbung von Laupheim hat deshalb 
nur Zweck und Sinn, wenn der Schulbesuch im Winter möglich ist. 
Seitens des Kreisrats wird diese vom Vorsitzenden darge 
legte Auffassung anerkannt.
	        
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