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Auch hierüber ergibt sich eine nähere Diskussion, wobei
man schließlich einmütig zu dem Ergebnis kommt, daß die hier
aufgezeigte Lösung wirtschaftlich ist und einen Erfolg gewähr
leistet.
Die Finanzierung dieser Kosten erscheint möglich. Nach
den bisherigen Erfahrungen dürften die Haushalte 1962 und 1963
je etwa DM 400.000,— bis 500.000,—, zusammen also voraus
sichtlich DM 900.000,—,aufbringen können. Außerdem ist eine
Rücklage mit etwa DM 600.000,— vorhanden. Der Restbetrag wäre
mit einem namhaften Staatsbeitrag und im übrigen mit Schulden
zu finanzieren.
Der Kreisrat anerkennt diesen Finanzierungsvorschlag.
Eine Debatte ergibt sich auch noch über den Baubeginn.
Die Architekten sind der Meinung, daß ein Baubeginn nicht vor
Frühjahr 1962 möglich ist. Möglich ist aber die baldige Inan
griffnahme der Vorbereitungen. Hiezu gehört insbesondere die
Erstellung der Arbeitspläne. Auch sollte die Ausschreibung
freigegeben werden, sobald das Projekt in der nächsten Kreis
tagssitzung genehmigt ist.
Nach eingehender Beratung wird schließlich einstimmig
beschlossen;
an den Kreistag den Antrag zu stellen:
1. die vorliegenden Pläne festzustellen;
2. den Kostenvoranschlag mit DM Z.232.000,— festzustellen;
3. die Finanzierung des Projekts dem neuen Haushaltsplan zu
zuweisen;
4. den Baubeginn zurückzustellen, bis das Regierungspräsidium
mit der Durchführung des Projekts einverstanden ist, die
Architekten jedoch zu ersuchen, alle Vorbereitungen, die
für einen baldigen Baubeginn notwendig sind, zu treffen und
dabei insbesondere die Ausschreibung freizugeben. Etwa an
fallende Kosten sind im Vorgriff auf den Haushaltsplan 1962
zu verausgaben.