Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 18 
Straßenbauprogramm für das Rechnungsjahr 1962, 
Bevor das Straßenbauprogramm 1962 festgestellt wird, erhält 
der Kreisrat zunächst eine Übersicht über das Programm 1961. 
Dabei werden auch die Vorgriffe auf das Rechnungsjahr 1962 
näher erläutert. 1961 betrug der Plansatz DM 2.243.000,—, 
bewirtschaftet wurden Z.619.000 DM, z.T. im Vorgriff auf das 
Rechnungsjahr 1962. Der bewirtschaftete Betrag dürfte sich 
nach den Erwartungen des Bauamts auf etwa DM 3.400.000,— er 
mäßigen. Durch bisherige Beschlüsse oder zwangsläufige Tat 
bestände sind als gebunden zu bezeichnen: 
Planungskosten ca. DM 65.000,— 
Kosten für Grunderwerb ca. DM 45.000,— 
für Abwicklungen aus früheren Jahren ca. DM 5.000,— 
für den Bachdurchlaß bei 
Untersulmetingen DM 14.000, 
für eine bereits zugesagte 
Änderung an der OD. Otterswang ca. DM 15.000,— 
und für die vom Kreistag gewünschte 
Ausbaustrecke Laupheim - Flugplatz ca. DM 200.000, —. 
Insgesamt liegen also zu Lasten des neuen Rechnungsjahres be 
reits Bindungen in Höhe von über 1,5 Mill. DM vor. Nun wird 
die Größe des Straßenbauprogramms 1962 von der möglichen Fi 
nanzmasse abhängen. Vorbehältlich der Erstellung des Haus 
haltsplanes erscheint der Verwaltung ein Bauprogramm in Höhe 
von ca. DM 3.000.000,— finanzierbar. Auf Grund der guten Er 
fahrungen in der Vergangenheit müßte man dieses Jahresprogramm 
wieder so aufstellen, daß zugleich Vorgriffe bzw. Restfinan 
zierungen dem folgenden Rechnungsjahr 1963 zugewiesen werden. 
Es ist außer Zweifel, daß es Baumaßnahmen gibt, die nicht im 
Rechnungsjahr 1962 fertiggestellt werden können, so daß diese 
Überschneidungen schon aus diesem Grunde zweckmäßig sind. Un 
ter Berücksichtigung der vom Kreistag festgelegten Planungs 
reihenfolge werden die einzelnen Ausbauprojekte durchgespro 
chen. Dabei ergeben sich in einigen Fällen Zurückstellungen 
auf das folgende Rechnungsjahr, weil gewisse unabdingbare Vor 
aussetzungen noch nicht erfüllt sind. 
Nach eingehender Beratung der gesamten Angelegenheit wird 
einstimmig folgender Antrag an den Kreistag 
beschlossen:
	        
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