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§ 18
Straßenbauprogramm für das Rechnungsjahr 1962,
Bevor das Straßenbauprogramm 1962 festgestellt wird, erhält
der Kreisrat zunächst eine Übersicht über das Programm 1961.
Dabei werden auch die Vorgriffe auf das Rechnungsjahr 1962
näher erläutert. 1961 betrug der Plansatz DM 2.243.000,—,
bewirtschaftet wurden Z.619.000 DM, z.T. im Vorgriff auf das
Rechnungsjahr 1962. Der bewirtschaftete Betrag dürfte sich
nach den Erwartungen des Bauamts auf etwa DM 3.400.000,— er
mäßigen. Durch bisherige Beschlüsse oder zwangsläufige Tat
bestände sind als gebunden zu bezeichnen:
Planungskosten ca. DM 65.000,—
Kosten für Grunderwerb ca. DM 45.000,—
für Abwicklungen aus früheren Jahren ca. DM 5.000,—
für den Bachdurchlaß bei
Untersulmetingen DM 14.000,
für eine bereits zugesagte
Änderung an der OD. Otterswang ca. DM 15.000,—
und für die vom Kreistag gewünschte
Ausbaustrecke Laupheim - Flugplatz ca. DM 200.000, —.
Insgesamt liegen also zu Lasten des neuen Rechnungsjahres be
reits Bindungen in Höhe von über 1,5 Mill. DM vor. Nun wird
die Größe des Straßenbauprogramms 1962 von der möglichen Fi
nanzmasse abhängen. Vorbehältlich der Erstellung des Haus
haltsplanes erscheint der Verwaltung ein Bauprogramm in Höhe
von ca. DM 3.000.000,— finanzierbar. Auf Grund der guten Er
fahrungen in der Vergangenheit müßte man dieses Jahresprogramm
wieder so aufstellen, daß zugleich Vorgriffe bzw. Restfinan
zierungen dem folgenden Rechnungsjahr 1963 zugewiesen werden.
Es ist außer Zweifel, daß es Baumaßnahmen gibt, die nicht im
Rechnungsjahr 1962 fertiggestellt werden können, so daß diese
Überschneidungen schon aus diesem Grunde zweckmäßig sind. Un
ter Berücksichtigung der vom Kreistag festgelegten Planungs
reihenfolge werden die einzelnen Ausbauprojekte durchgespro
chen. Dabei ergeben sich in einigen Fällen Zurückstellungen
auf das folgende Rechnungsjahr, weil gewisse unabdingbare Vor
aussetzungen noch nicht erfüllt sind.
Nach eingehender Beratung der gesamten Angelegenheit wird
einstimmig folgender Antrag an den Kreistag
beschlossen: