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Nach Beratung wird
beschlossen:
1. die Vereinbarung mit dem Wasserversorgungsverband Riß
gruppe über die Wasserleitungsverlegung zu genehmigen,
2. den voraussichtlichen Kostenaufwand des Landkreises in
Höhe von 7 000,— DM bis 8 000,— DM auf die Baumaßnah
me zu verrechnen.
§ 4
Provisorische Teerung von Landstraßen II. Ordnung.
Kreisrat Handgretinger nimmt auf die von ihm einge
leitete Kreistagsdebatte Bezug, wonach man prüfen möge,
inwieweit Landstraßen II. Ordnung mit geringem Kostenauf
wand provisorisch sehr schnell verbessert werden könnten.
Nach Auffassung des Kreisrats und des Straßenbauamts müssen
hierüber noch nähere Prüfungen angestellt werden, um dann
die Angelegenheit eingehend beraten zu können. Auch Kreis
rat Handgretinger tritt dieser Auffassung bei und erklärt,
daß er seine Anfrage so verstanden wissen wolle, daß man
in einer der nächsten Sitzungen hierüber diskutiert.
§ 5
G-runderwerb der Kreissparkasse Biberach.
Der Kreissparkasse Biberach ist es nach langen Be
mühungen jetzt gelungen, im Umlegungsgebiet Pflugwiesen in
Biberach ein geeignetes Baugelände zu kaufen. Es handelt
sich um eine Fläche von 2 185 qm, die zu einem Preis von
rd. 35, DM je qm (Gesamtpreis 76 405,— DM) gekauft wer
den kann. Pur diesen Kauf ist gemäß Art. 9 des Sparkassen
gesetzes die Zustimmung des Gewährverbands erforderlich.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen;
die Zustimmung des Gewährverbands zu diesem Grundstückskauf
der Kreissparkasse zu erteilen.