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§ 19
Festlegung einer Planungsreihenfolge für den Ausbau von Land
straßen II.Ordnung.
Die in der Kreistagssitzung vom 7.12.1960 festgelegte Pla
nungsreihenfolge ist weitgehend erledigt. Die Maßnahmen sind
im wesentlichen im Bauprogramm 1962 zum Vollzug vorgesehen. Es
ist deshalb notwendig, eine weitere Planungsreihenfolge fest
zulegen.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
an den Kreistag den Antrag zu stellen, folgende Planungsreihen
folge festzulegen:
Nr. 1 Biberach - Rißegg (Planung auf 6 m Breite)
Nr. 2 Bahnhof Tannheim bis zur Landstraße I.Ordnung Nr.260
Nr. 3 Bühl - Bußmannshausen
Nr. 4 Ochsenhausen - Hattenburg
Nr. 5 Reststrecke Fischbach - Mittelbuch - Rottum
Nr. 6 Erolzheim - Edelbeuren
Nr. 7 Edelbeuren - Laubach - Erlenmoos.
Voraussetzung ist, daß im Teilort Laubach die Kanalisation
rechtzeitig erfolgt. Wegen der besonderen Schwierigkeiten
soll zugesichert werden, daß der Ausbau dieser Strecke
1963 erfolgt, wenn die Kanalisation 1962 ausgeführt wird.
Nr. 8 Wain Hörenhausen
(die fehlende Kanalisation in Auttagershofen soll 1962
erfolgen)
Nr. 9 Ortsdurchfahrt Hürbel (Richtung Reinstetten)
Nr.10 Ortsdurchfahrt Mühlhausen (Richtung Hummertsried)
Nr.11 Baltringen - Bundesstraße 30
Nr.12 Ortsdurchfahrt Gutenzell Richtung Edelbeuren
Nr.13 ÄpfIngen - Langenschemmern
Nr.14 Mettenberg - Ellmannsweiler
Nr.15 Berkheim - Oberopfingen
Nr.16 Winterstettenstadt - Winterstettendorf
Nr.17 Gutenzell - Schwend!
Nr.18 Ortsdurchfahrt Dietmanns Richtung Schwende
Nr.19 Otterswang - Laimbach
Nr.20 Bundesstraße Nr.465 - Röhrwangen
Die Reststrecke der Landstraße II.Ordnung Nr.15 bei Aßmannshardt
behält weiter Vorrang und soll geplant werden, sobald die Ab
klärungen mit dem Land abgeschlossen sind.
In den Außenstrecken sollen jeweils die Ortsdurchfahrten einge
schlossen sein.