Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 19 
Festlegung einer Planungsreihenfolge für den Ausbau von Land 
straßen II.Ordnung. 
Die in der Kreistagssitzung vom 7.12.1960 festgelegte Pla 
nungsreihenfolge ist weitgehend erledigt. Die Maßnahmen sind 
im wesentlichen im Bauprogramm 1962 zum Vollzug vorgesehen. Es 
ist deshalb notwendig, eine weitere Planungsreihenfolge fest 
zulegen. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
an den Kreistag den Antrag zu stellen, folgende Planungsreihen 
folge festzulegen: 
Nr. 1 Biberach - Rißegg (Planung auf 6 m Breite) 
Nr. 2 Bahnhof Tannheim bis zur Landstraße I.Ordnung Nr.260 
Nr. 3 Bühl - Bußmannshausen 
Nr. 4 Ochsenhausen - Hattenburg 
Nr. 5 Reststrecke Fischbach - Mittelbuch - Rottum 
Nr. 6 Erolzheim - Edelbeuren 
Nr. 7 Edelbeuren - Laubach - Erlenmoos. 
Voraussetzung ist, daß im Teilort Laubach die Kanalisation 
rechtzeitig erfolgt. Wegen der besonderen Schwierigkeiten 
soll zugesichert werden, daß der Ausbau dieser Strecke 
1963 erfolgt, wenn die Kanalisation 1962 ausgeführt wird. 
Nr. 8 Wain Hörenhausen 
(die fehlende Kanalisation in Auttagershofen soll 1962 
erfolgen) 
Nr. 9 Ortsdurchfahrt Hürbel (Richtung Reinstetten) 
Nr.10 Ortsdurchfahrt Mühlhausen (Richtung Hummertsried) 
Nr.11 Baltringen - Bundesstraße 30 
Nr.12 Ortsdurchfahrt Gutenzell Richtung Edelbeuren 
Nr.13 ÄpfIngen - Langenschemmern 
Nr.14 Mettenberg - Ellmannsweiler 
Nr.15 Berkheim - Oberopfingen 
Nr.16 Winterstettenstadt - Winterstettendorf 
Nr.17 Gutenzell - Schwend! 
Nr.18 Ortsdurchfahrt Dietmanns Richtung Schwende 
Nr.19 Otterswang - Laimbach 
Nr.20 Bundesstraße Nr.465 - Röhrwangen 
Die Reststrecke der Landstraße II.Ordnung Nr.15 bei Aßmannshardt 
behält weiter Vorrang und soll geplant werden, sobald die Ab 
klärungen mit dem Land abgeschlossen sind. 
In den Außenstrecken sollen jeweils die Ortsdurchfahrten einge 
schlossen sein.
	        
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