Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 21 
Grunderwerb beim Kreiskrankenhaus Biberach. 
Der Kreisrat wird unter Bezugnahme auf den Vorgang über 
die inzwischen eingetretene Situation an Hand eines großen La 
geplanes unterrichtet. Hienach sind die Gebr. Handtmann KG. 
in Biberach bereit, das gesamte Gelände in diesem Gebiet an 
den Landkreis zu veräußern. Der Verkäufer erwartet allerdings, 
daß er von der Stadt Biberach landwirtschaftliches Gelände er 
hält. An diesen Verhandlungen ist aber der Landkreis als Käu 
fer nicht beteiligt, so daß der Landkreis, wenn er kaufbereit 
ist, unabhängig von diesem Wunsch des Verkäufers zum Grunder 
werb kommen kann. Die Gebr. Handtmann KG. wollen aber einen 
solchen Grunderwerb nicht unverzüglich vornehmen, sondern es 
soll über den Ankauf ein Stufenplan festgelegt werden. 
Die erste Stufe ist durch den vom Kreisrat genehmigten 
Kaufvertrag vollzogen. 
In der 2. Stufe soll ein im Lageplan näher erläutertes 
Teilstück der Parzelle Nr. 1585/1 mit etwa 5.900 qm an den 
Landkreis zu den gleichen Bedingungen wie beim ersten Kauf 
vertrag veräußert werden. Außerdem soll ein zu diesem Grundstück 
führender Weg mit etwa 480 qm zum Preis von DM 2,— je qm von 
den Gebr. Handtmann KG. an den Landkreis veräußert werden zu 
züglich des Ersatzes der Kosten für den bereits erfolgten Ein 
bau einer Wasserleitung und der Aufschüttungskosten auf Nach 
weis im Gesamtbetrag von DM 5.500,— bis DM 6.000,—. 
Mit der 2. Stufe wäre verbunden, daß der Landkreis als 
Tauschgrundstücke seine Parzelle Nr. 1565/2 an der Dinglinger 
straße mit 1.500 qm und ein im Eigentum des Landkreises an 
der Schwarzwaldstraße befindlicher Bauplatz, der noch zu ver 
messen wäre, mit etwa 900 qm im Tausch abzugeben wäre. 
Die Tauschgrundstücke des Kreises werden ebenfalls mit 
DM 50,— bewertet. Die Fläche der Parzelle Nr. 1565/2 wird 
jedoch mit einem Zuschlag von 15 A, also mit 1.725 qm im Tausch 
angesetzt. Der Kreis hätte also insgesamt ein Aufgeld von un 
gefähr DM 45.000 zu entrichten und die Kosten zu tragen. 
Die Gebr. Handtmann KG. sind bereit, diesen Tauschvertrag 
sofort abzuschließen. Das Aufgeld wäre mit der Restkaufsumme 
aus der ersten Vertragsstufe (also erst im Rechnungsjahr 1962) 
fällig. 
Gleichzeitig mit diesem Vertrag würden sich die Gebr. 
Handtmann KG. verpflichten, spätestens bis zum 1. Oktober 1964 
ein etwa gleich großes Teilstück der Parzelle Nr. 1585/2 (etwa 
5.800 qm) an den Kreis zum gleichen Kaufpreis abzugehen. Wei 
tere Tauschgrundstücke hätte der Kreis nicht einzubringen.
	        
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