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Außerdem sind die Gebr. Handtmann KG. grundsätzlich be
reit, die danach noch in ihrem Eigentum stehenden restlichen
Flächen der Parzelle Nr. 1585/1 und 1585/2 (ca. 2 ha) dem Kreis
zu veräußern. Hiefür wollen sie sich jetzt jedoch zeitlich
noch nicht festlegen. Es könnte aber ein obligatorischer Ver
trag auch über diese Fläche zu den gleichen Bedingungen ge
schlossen werden. In diesem Vertrag könnte auch ein Zeitraum
von etwa 7 Jahren ab 1. Oktober 1964 in verschiedenen Stufen
fest vereinbart werden. Die Gebr. Handtmann sind bereit, hier
über in Bälde einen detaillierten Vorschlag zu unterbreiten,
wenn der Landkreis grundsätzlich mit einer solchen Zielsetzung
einverstanden ist.
Diese grundsätzliche Konzeption müßte nun anerkannt wer
den, wenn man kaufsbereit sein will. Der Stufenplan hätte im
übrigen den Vorzug, daß der gesamte Kaufpreis von über 1 Mil
lion DM auf etwa 10 Jahre verteilt würde. Von besonderer Wich
tigkeit ist, daß der Erwerb dieses zusammenhängenden Grund
stücks der Gebr. Handtmann KG. es ermöglicht, zu jeder Zeit
für das Kreiskrankenhaus Biberach eine ungehinderte Zukunfts
planung vorzunehmen. Verzichtet man aber jetzt auf den Grund
erwerb, besteht die große Gefahr der Bebauung, so daß eine
Zukunftsentwicklung des Kreiskrankenhauses Biberach kaum mög
lich wäre, mindestens aber äußerst erschwert würde.
Bei der Beratung kommt schließlich der Kreisrat einmütig
zu dem Ergebnis, die Verkaufsbereitschaft auszunützen und von
dem Angebot Gebrauch zu machen.
Es wird deshalb einstimmig
beschlossen:
1. die Konzeption des Stufenplanes über den Erwerb dieses Ge
ländes grundsätzlich zu billigen und die Verwaltung zu ent
sprechenden Verhandlungen zu ermächtigen;
2. den Erwerb eines Teilstücks der Parzelle Nr. 1585/1 von etwa
5-900 qm zu den im letzten Kaufvertrag festgelegten Bedin
gungen sowie den Erwerb des Weges mit etwa 480 qm um 2,— DM
pro qm zuzügl. Ersatz der Aufwendungen von etwa DM 6.000,—
zu genehmigen;
5. im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag die Parzelle Nr. 1565/2
an der Dinglingerstraße und Nr. 1259/4 an der Schwarzwald
straße mit etwa 900 qm im Tausch abzugeben, wobei die Parzel
le an der Dinglingerstraße mit 1.500 qm mit einer Fläche von
1.725 qm auf den Tausch angerechnet wird;
4. das Aufgeld im Haushaltsplan 1962 bereitzustellen;
5. mit dem Erwerb nach Ziff.l zugleich den obligatorischen Er
werb eines Teilstücks von Parzelle Nr. 1585/2 von ca. 5.800 q®
bis 1. Oktober 1964 gegen Auflassungsvormerkung zu genehmi
gen.