Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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Außerdem sind die Gebr. Handtmann KG. grundsätzlich be 
reit, die danach noch in ihrem Eigentum stehenden restlichen 
Flächen der Parzelle Nr. 1585/1 und 1585/2 (ca. 2 ha) dem Kreis 
zu veräußern. Hiefür wollen sie sich jetzt jedoch zeitlich 
noch nicht festlegen. Es könnte aber ein obligatorischer Ver 
trag auch über diese Fläche zu den gleichen Bedingungen ge 
schlossen werden. In diesem Vertrag könnte auch ein Zeitraum 
von etwa 7 Jahren ab 1. Oktober 1964 in verschiedenen Stufen 
fest vereinbart werden. Die Gebr. Handtmann sind bereit, hier 
über in Bälde einen detaillierten Vorschlag zu unterbreiten, 
wenn der Landkreis grundsätzlich mit einer solchen Zielsetzung 
einverstanden ist. 
Diese grundsätzliche Konzeption müßte nun anerkannt wer 
den, wenn man kaufsbereit sein will. Der Stufenplan hätte im 
übrigen den Vorzug, daß der gesamte Kaufpreis von über 1 Mil 
lion DM auf etwa 10 Jahre verteilt würde. Von besonderer Wich 
tigkeit ist, daß der Erwerb dieses zusammenhängenden Grund 
stücks der Gebr. Handtmann KG. es ermöglicht, zu jeder Zeit 
für das Kreiskrankenhaus Biberach eine ungehinderte Zukunfts 
planung vorzunehmen. Verzichtet man aber jetzt auf den Grund 
erwerb, besteht die große Gefahr der Bebauung, so daß eine 
Zukunftsentwicklung des Kreiskrankenhauses Biberach kaum mög 
lich wäre, mindestens aber äußerst erschwert würde. 
Bei der Beratung kommt schließlich der Kreisrat einmütig 
zu dem Ergebnis, die Verkaufsbereitschaft auszunützen und von 
dem Angebot Gebrauch zu machen. 
Es wird deshalb einstimmig 
beschlossen: 
1. die Konzeption des Stufenplanes über den Erwerb dieses Ge 
ländes grundsätzlich zu billigen und die Verwaltung zu ent 
sprechenden Verhandlungen zu ermächtigen; 
2. den Erwerb eines Teilstücks der Parzelle Nr. 1585/1 von etwa 
5-900 qm zu den im letzten Kaufvertrag festgelegten Bedin 
gungen sowie den Erwerb des Weges mit etwa 480 qm um 2,— DM 
pro qm zuzügl. Ersatz der Aufwendungen von etwa DM 6.000,— 
zu genehmigen; 
5. im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag die Parzelle Nr. 1565/2 
an der Dinglingerstraße und Nr. 1259/4 an der Schwarzwald 
straße mit etwa 900 qm im Tausch abzugeben, wobei die Parzel 
le an der Dinglingerstraße mit 1.500 qm mit einer Fläche von 
1.725 qm auf den Tausch angerechnet wird; 
4. das Aufgeld im Haushaltsplan 1962 bereitzustellen; 
5. mit dem Erwerb nach Ziff.l zugleich den obligatorischen Er 
werb eines Teilstücks von Parzelle Nr. 1585/2 von ca. 5.800 q® 
bis 1. Oktober 1964 gegen Auflassungsvormerkung zu genehmi 
gen.
	        
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