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§ 22
Personelle Veränder ungen im Zusammenhang mit dem Bundesbaugesetz.
Auf die Beratung im Kreisrat am 13.10.1961 wird Bezug genom
men. Inzwischen hat die Verwaltung auftragsgemäß die Angelegen-
heit genau geprüft. Erfreulicherweise konnte nun auch ein Ein
vernehmen unter den Kreisbaumeisterstellen hergestellt werden.
Es ergab sich aber insofern eine Änderung gegenüber der"bisheri
gen Konzeption, als die vorgenommenen Stellenausschreibungen zu
einem unerwarteten Ergebnis geführt haben. Für die ausgeschrie
bene Stelle eines Baukontrolleurs gingen überraschenderweise
18 z.T. äußerst gute Bewerbungen ein, während sich an der aus
geschriebenen Stelle der techn. Zeichnerin niemand interessiert
hat. In dieser Situation erscheint es zweckmäßig, sich nicht
mehr länger um die Einstellung einer techn. Zeichnerin zu be
mühen, ,sondern für jede Kreisbaumeisterstelle einen Baukontrol
leur einzustellen. Die Kreisbaumeister haben erklärt, daß sie
in diesem Falle den Planungsanforderungen gerecht werden können
und innerhalb der nächsten 2 bis 3 Jahre keine Personalforderun—
gen mehr stellen werden. Dabei ist besonders wichtig, daß die
Baukontrolleure die Ingenieure der Kreisbaumeisterstellen we
sentlich entlasten können und deshalb diese Ingenieure die Kreis
baumeister in ihren Geschäften entlasten und auch in den Pla
nungsaufgaben mitwirken können. Organisatorisch bringt diese Lö—
sung wesentliche Vorteile, weil dann jede Kreisbaumeisterstelle
ihren eigenen Baukontrolleur hat, während die zeitliche Auftei-
lung auf verschiedene Vorgesetzte doch gewisse Schwierigkeiten
mit sich bringen würde. Die Einstellung dieser 3 Kräfte bringt
gegenüber der Konzeption in der letzten Kreisratssitzung keine
nennenswerten, Mehrkosten, weil die Baukontrolleure mindestens
teilweise gebührenpflichtige Handlungen vornehmen. Es wurde auch
geprüft, wie lange diese Baukontrolleure beschäftigt werden kön
nen. Nach Auffassung der Kreisbaumeisterstellen sind die Baukon
trolleure allein mit Baukontrollen mindestens für 2 Jahre voll
beschäftigt, zumal auch Rückstände vorliegen. Zudem ist danach
vorgesehen, die Baukontrolleure im Planungsablauf als Hilfs
kräfte zu verwenden. Außerdem stünden zu gegebener Zeit auch an
dere Beschäftigungsmöglichkeiten offen, erwähnt sei nur bei
spielsweise die Aufgabe der Feuerschau.
Mit den Bewerbern hat noch keine Aussprache stattgefunden.
Die Verwaltung würde es für zweckmäßig erachten, wenn sie vom
Kreisrat ermächtigt würde, nach einer solchen Aussprache die
Einstellungsentscheidungen zu treffen. In Betracht käme je nach
Ausbildung und Qualifikation die Vergütungsgruppe VI bzw. VII.
Die Angelegenheit wird eingehend beraten. Es bleibt bei der
schon in der letzten Kreisratssitzung festgelegten Auffassung,
daß jede Kreisbaumeisterstelle für ihren Bezirk die Planungsge
schäfte durchführen soll. Man verspricht sich, daß durch die
jetzt aufgezeigte PersonalVerstärkung die Kreisbaumeisterstellen
hiezu imstande sind, zumal sich diese Auffassung auf die Erklä
rungen der Kreisbaumeisterstellen stützt.