Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 22 
Personelle Veränder ungen im Zusammenhang mit dem Bundesbaugesetz. 
Auf die Beratung im Kreisrat am 13.10.1961 wird Bezug genom 
men. Inzwischen hat die Verwaltung auftragsgemäß die Angelegen- 
heit genau geprüft. Erfreulicherweise konnte nun auch ein Ein 
vernehmen unter den Kreisbaumeisterstellen hergestellt werden. 
Es ergab sich aber insofern eine Änderung gegenüber der"bisheri 
gen Konzeption, als die vorgenommenen Stellenausschreibungen zu 
einem unerwarteten Ergebnis geführt haben. Für die ausgeschrie 
bene Stelle eines Baukontrolleurs gingen überraschenderweise 
18 z.T. äußerst gute Bewerbungen ein, während sich an der aus 
geschriebenen Stelle der techn. Zeichnerin niemand interessiert 
hat. In dieser Situation erscheint es zweckmäßig, sich nicht 
mehr länger um die Einstellung einer techn. Zeichnerin zu be 
mühen, ,sondern für jede Kreisbaumeisterstelle einen Baukontrol 
leur einzustellen. Die Kreisbaumeister haben erklärt, daß sie 
in diesem Falle den Planungsanforderungen gerecht werden können 
und innerhalb der nächsten 2 bis 3 Jahre keine Personalforderun— 
gen mehr stellen werden. Dabei ist besonders wichtig, daß die 
Baukontrolleure die Ingenieure der Kreisbaumeisterstellen we 
sentlich entlasten können und deshalb diese Ingenieure die Kreis 
baumeister in ihren Geschäften entlasten und auch in den Pla 
nungsaufgaben mitwirken können. Organisatorisch bringt diese Lö— 
sung wesentliche Vorteile, weil dann jede Kreisbaumeisterstelle 
ihren eigenen Baukontrolleur hat, während die zeitliche Auftei- 
lung auf verschiedene Vorgesetzte doch gewisse Schwierigkeiten 
mit sich bringen würde. Die Einstellung dieser 3 Kräfte bringt 
gegenüber der Konzeption in der letzten Kreisratssitzung keine 
nennenswerten, Mehrkosten, weil die Baukontrolleure mindestens 
teilweise gebührenpflichtige Handlungen vornehmen. Es wurde auch 
geprüft, wie lange diese Baukontrolleure beschäftigt werden kön 
nen. Nach Auffassung der Kreisbaumeisterstellen sind die Baukon 
trolleure allein mit Baukontrollen mindestens für 2 Jahre voll 
beschäftigt, zumal auch Rückstände vorliegen. Zudem ist danach 
vorgesehen, die Baukontrolleure im Planungsablauf als Hilfs 
kräfte zu verwenden. Außerdem stünden zu gegebener Zeit auch an 
dere Beschäftigungsmöglichkeiten offen, erwähnt sei nur bei 
spielsweise die Aufgabe der Feuerschau. 
Mit den Bewerbern hat noch keine Aussprache stattgefunden. 
Die Verwaltung würde es für zweckmäßig erachten, wenn sie vom 
Kreisrat ermächtigt würde, nach einer solchen Aussprache die 
Einstellungsentscheidungen zu treffen. In Betracht käme je nach 
Ausbildung und Qualifikation die Vergütungsgruppe VI bzw. VII. 
Die Angelegenheit wird eingehend beraten. Es bleibt bei der 
schon in der letzten Kreisratssitzung festgelegten Auffassung, 
daß jede Kreisbaumeisterstelle für ihren Bezirk die Planungsge 
schäfte durchführen soll. Man verspricht sich, daß durch die 
jetzt aufgezeigte PersonalVerstärkung die Kreisbaumeisterstellen 
hiezu imstande sind, zumal sich diese Auffassung auf die Erklä 
rungen der Kreisbaumeisterstellen stützt.
	        
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